Statement zum Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes zur rechtlichen Bewertung der Forderungen

04.09.2019 | Die Sprecherin der SPD-Fraktion für Bauen, Wohnen und Mieten, Iris Spranger, erklärt:

 „Die Bestätigung des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes, dass Enteignungen grundsätzlich möglich sind, ist zu begrüßen. Artikel 15 ist ein wichtiger Teil unseres Grundgesetzes, der dem Staat eine Ultima Ratio zur Verfügung stellt. Das WPD-Gutachten betont aber auch, dass ein Gesetz, „das eine deutlich unter dem Verkehrswert liegende Entschädigung vorsehen würde, (…) nicht mit Art. 15 GG vereinbar“ wäre (Auszug aus dem WPD-Gutachten, S. 37).

 Die entscheidende Frage bleibt also weiterhin, ob Enteignungen von Wohnungsunternehmen bei der Abwägung von Kosten und Nutzen wirklich das schärfste Schwert für einen nachhaltigen Mieterschutz und ein ausreichendes Wohnungsangebot wären. Unser wichtigstes Projekt bleibt der Mietendeckel für Berlin.“