Iris Spranger
04.11.2015 | Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin, die im Mai 2013 erlassen wurde, rechtmäßig ist. Dazu erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Iris Spranger:
„Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein Erfolg für die Mieterinnen und Mieter in der Stadt und bestätigt die sozialverträgliche Mietenpolitik in Berlin, die maßgeblich von der SPD-Fraktion mitgestaltet wird. Die Mieterinnen und Mieter werden in einem eng begrenzten und angespannten Wohnungsmarkt so vor erheblichen Mieterhöhungen geschützt.
Das Gericht hat auch den Umstand für rechtmäßig erklärt, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung für die gesamte Stadt Berlin gilt. Das ist begrüßenswert, denn tatsächlich ist in Berlin als Gesamtstadt eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. So gesehen verfolgt die Verordnung das dem öffentlichen Interesse dienende Regelungsziel, in Gebieten mit besonderer Gefährdungslage einen zu raschen Anstieg von Mieten auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zu dämpfen.
Die Verordnung stellt nach Auffassung des Gerichts einen angemessenen, auch die Belange der Vermieter hinreichend berücksichtigenden und damit verhältnismäßigen Interessenausgleich her. Diese Entscheidung ist zu begrüßen.“