11.02.2013 | Nachdem die Grünen wegen weitreichender Bedenken von einer Anhörung von Dieter W. am Mittwoch im Rechtsausschuss zum Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Abstand nehmen, wollen sie nun einen ehemaligen Sicherungsverwahrten benennen. Dieser soll sich auf Grund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Freiheit befinden. Die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, Sven Kohlmeier und Sven Rissmann, erklären dazu:
"Die neuerliche Benennung zeigt, dass die Grünen jeden rechtspolitischen Kompass verloren haben. Durch ihre Vorschläge wird nicht nur die Würde des Parlaments verletzt, sondern es werden auch die Opfer verhöhnt. Die Anhörung eines im Vollzug befindlichen Straftäters wurde von uns abgelehnt. Eine Ladung eines aus Rechtsgründen wegen der Entscheidung des EGMR entlassenen Sicherungsverwahrten kommt nicht in Betracht, wenn ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Dies muss vorab durch Polizei und Justiz geprüft werden.
Die Gründe, die gegen eine Anhörung des ursprünglich von den Grünen benannten Herrn W. sprachen, gelten weiterhin:
1. Herr W. war kein „Experte“, sondern ein verurteilter Straftäter. Als nächstes kommen die Grünen womöglich auf die Idee, Mörder und Sexualstraftäter zu einer parlamentarischen Anhörung einzuladen, ob ihnen ein Gesetzesvorhaben gefalle.
2. Die Sicherheitsbedenken ließen weder ein persönliches Erscheinen noch eine Videokonferenz zu. Letzteres sieht im Übrigen die Geschäftsordnung ohnehin nicht vor, die Koalition hätte daher auch keine Ausnahme zugelassen.
3. Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit, sich bei Besuchen in den Justizvollzugsanstalten auch durch Gespräche mit Insassen zu informieren und deren Sichtweise zu berücksichtigen. Das Ansinnen der Grünen, einen wegen schwerer Straftaten verurteilen Gefangenen der JVA Tegel als 'Sachverständigen' zu laden, wirkt auf uns wie eine reine Provokation und eine peinliche Aufmerksamkeitshascherei."