19.04.2013 | Der Untersuchungsausschuss BER hat heute auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, als Zeugen der kommenden Ausschusssitzung am 24. Mai beschlossen. Ein vom Untersuchungsausschuss beauftragtes Rechtsgutachten hält die Veröffentlichung von Beweisstücken während des Verfahrens für unzulässig. Der Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss, Ole Kreins, und der Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Evers, erklären dazu:
SPD und CDU sehen es an der Zeit, dass sich der Untersuchungsausschuss seiner eigentlichen Aufklärungsaufgabe zuwendet. Bisher hat sich der Ausschuss nur mit dem Beginn des Flughafenprojektes befasst. Wirklich neue Erkenntnisse über die Standortwahl oder die Flugrouten wurden weder durch die umfangreichen Akten noch durch die Zeugenanhörungen zutage gefördert.
SPD und CDU drücken aufs Tempo
Dazu sagt Ole Kreins, Sprecher der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss: "Höchste Gerichte und mehrere Untersuchungsausschüsse hatten bereits die Frühzeit des Projektes BER aufgearbeitet. Wir sind es den Berlinerinnen und Berlinern schuldig, endlich zu ergründen, was und wer die heutigen Zustände verursacht hat. In diese Untersuchung steigen wir jetzt ein. Wie der Aufsichtsrat seiner Aufsichtspflicht nachkam, wird nun in der Anhörung des Regierenden Bürgermeisters aufzuklären sein." Stefan Evers sagt dazu: "Mit der Ladung des Regierenden Bürgermeisters beginnen wir sozusagen mit dem "Sprint-Programm" des Untersuchungsausschusses. Dies ist ein gutes und starkes Signal und ein Beweis für den Aufklärungswillen der Koalitionsfraktionen. Wir haben genug Zeit und Geld damit verschwendet, die Frühgeschichte des Flughafens aufzuarbeiten. Uns geht es aber darum, den Hintergrund der verzögerten Fertigstellung des BER und natürlich auch Verantwortlichkeiten aufzuklären. Das wird mit Recht von uns erwartet."
Veröffentlichungspraxis der Piraten rechtlich bedenklich
Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst hat erhebliche Bedenken gegen die Veröffentlichung von Dokumenten aus Akten des Untersuchungsausschusses, da Zeugen durch die Hinführung auf bestimmte Dokumente gezielt beeinflusst werden können. Außerdem würden durch eine Veröffentlichung Grundrechte und die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses unterlaufen werden. In der Vergangenheit waren durch die Piratenfraktion wiederholt Beweisstücke veröffentlicht worden. Mit Ausnahme der Fraktion Bündnis 90 / Grüne hatte der Ausschuss daraufhin gemeinschaftlich ein Rechtsgutachten beauftragt.