Berlin hat jetzt ein Bibliotheksgesetz. Für mehr Bildung, Teilhabe und soziales Miteinander

Melanie Kühnemann-Grunow

Wahlbezirk: 
Tempelhof-Schöneberg
Sprecherin für Europaangelegenheiten, Medien, Kultur und Städtepartnerschaften
Melanie Kühnemann-Grunow, MdA

11.09.2026 | In der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses vor dem Ende der Legislatur haben wir den Kulturstandort Berlin noch einmal erheblich gestärkt.

Mit dem Beschluss eines Bibliotheksgesetzes sichern wir die Berliner Bibliotheken als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge ab. Denn Bibliotheken sind längst weit mehr als Orte, an denen Bücher ausgeliehen werden. Sie sind Bildungsorte, Treffpunkte für die Nachbarschaft, Räume für Kultur und Weiterbildung und ermöglichen gesellschaftliche und digitale Teilhabe – niedrigschwellig und ohne Konsumzwang. Mit dem Berliner Bibliotheksgesetz wird diese Bedeutung erstmals in einem verbindlichen gesetzlichen Rahmen festgeschrieben.

Denn für uns als Fraktion ist klar: Bibliotheken sind keine freiwilligen Ergänzungen der Berliner Kulturlandschaft, sondern gehören zur sozialen und kulturellen Infrastruktur einer wachsenden Stadt.

Das Gesetz nimmt dabei das gesamte Netz der öffentlichen Bibliotheken in den Blick – von der Zentral- und Landesbibliothek bis zu den Bezirks- und Stadtteilbibliotheken. Fachliche Standards und einwohnerbezogene Versorgungsrichtwerte sollen künftig die Grundlage dafür bilden, Bibliotheksangebote langfristig und wohnortnah zu entwickeln. Damit wird transparenter, welche Ausstattung und Angebote vor Ort benötigt werden und wie sich das Bibliotheksnetz mit der wachsenden Stadt weiterentwickeln muss.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit mit anderen Bildungsinstitutionen. Kooperationen unter anderem mit Schulen, Volkshochschulen, Forschungseinrichtungen und der Landeszentrale für politische Bildung werden als Aufgabe der öffentlichen Bibliotheken festgeschrieben. Zugleich wird die fachliche Unabhängigkeit der Bibliotheksarbeit geschützt.

Auch digitale Teilhabe wird ausdrücklich als Aufgabe der Bibliotheken verankert. Medienkompetenz, digitale Souveränität und der Zugang zu digitalen Angeboten gehören damit ebenso zu ihrem Auftrag wie klassische Lese- und Bildungsförderung.

Darüber hinaus schafft das Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen für Sonntagsöffnungen. Erweiterte Öffnungszeiten, auch mit technischen und personallosen Öffnungskonzepten, können damit weiterentwickelt und durch Investitionen in die notwendige Infrastruktur unterstützt werden.

Melanie Kühnemann-Grunow, Sprecherin für Kultur:
„Berlin bekommt ein Bibliotheksgesetz! Ich freue mich, dass wir die Legislatur mit dieser wichtigen Initiative abschließen. Die Berliner Bibliotheken werden von einer Million Menschen jedes Jahr genutzt. Bibliotheken sind Knotenpunkte gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe. Bibliotheken sind Orte des Wissens, der Bildung, aber auch der Begegnung für Familie, Nachbarschaft und neue Perspektiven. Bibliotheken leisten jeden Tag einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bibliotheken versorgen die Stadt nicht nur mit Literatur und Publizistik, sie sind längst Alltagshelfer für Jung und Alt – bei der Hausaufgabenhilfe oder der digitalen Beratung. Sie stehen für Empowerment und die Freude am lebenslangen Lernen, sind einfach zugänglich die ganze Woche und ganz in der Nähe. Das Bibliotheksgesetz unterstützt die Berliner Bibliotheken in allen ihren Angeboten und sorgt für Planungssicherheit in der kulturellen Daseinsvorsorge.“

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