Kleingartenflächensicherungsgesetz

Ein Stück Stadtgeschichte

Das Berliner Kleingartenwesen gehört zu Berlin wie das Brandenburger Tor oder der Berliner Dom. Tatsächlich feiert der Berliner Kleingartenverband 2026 sein 125-jähriges Bestehen und ist damit sogar älter als der Berliner Dom.

Die Kleingärten sind in der Zeit der Industrialisierung entstanden und boten der schnell wachsenden und oft beengt lebenden Stadtbevölkerung einen wichtigen naturnahen Erholungs- und auch Versorgungsort. Seitdem prägen sie das Berliner Stadtbild und das Zusammenleben der Menschen in der Stadt.

Seit über 100 Jahren sind Kleingärten eine feste Konstante in einer Stadt, die sich ständig verändert.

 

Bedeutung der Kleingärten für Berlin

Heute gibt es in Berlin knapp 71.000 Kleingärten und damit mehr als in jeder anderen Stadt in Deutschland. Die Berliner Kleingärten sind nicht einzeln über die Stadt verteilt, sondern in
über 800 Kleingartenanlagen organisiert.

Die meisten dieser Anlagen sind wiederum als Vereine organisiert und stärken damit den sozialen Austausch und das Miteinander in der Stadt. Insgesamt haben die Berliner Kleingartenvereine in etwa so viele Mitglieder wie die beiden größten Berliner Sportvereine Hertha BSC (über 58.000 Mitglieder) und Union Berlin (über 69.000 Mitglieder).

Kleingärten sind nicht nur Orte der Begegnung, sondern bieten außerdem für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum und stärken somit die biologische Vielfalt unserer Stadt.
 

Berlin ist Vorreiter beim Schutz der Kleingärten

Berlin hat im Februar 2026 als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz zur Sicherung seiner Kleingärten beschlossen.

Das neue Kleingartenflächensicherungsgesetz schützt alle landeseigenen Kleingartenanlagen dauerhaft vor einer Flächenreduzierung – das sind mehr als 22 Quadratkilometer Grünfläche. Zum Vergleich: Der gesamte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat „nur“ eine Fläche von 20,4 Quadratkilometern.

Diese Flächen bleiben damit dauerhaft als grüne Oasen für die Berliner:innen erhalten.  
 

 

Klare Regeln für Ausnahmen

Eine Umwidmung einzelner Parzellen ist nur in klar definierten, eng umrissenen Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses möglich. Dazu zählt die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit:

  • bezahlbarem Wohnraum
  • sozialer Infrastruktur (z.B. Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Sport- und Spielflächen)
  • Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (z.B. Feuerwehr- und Polizeistandorte, Energieversorgung)

Zudem gilt, dass bei einer Umwidmung zeitgleich Ersatzflächen in gleicher Größe und im Einzugsbereich bereitgestellt werden müssen.

 

Mit unserem Gesetz übernehmen wir Verantwortung in Zeiten von Klimawandel und Artensterben. Grün- und Freiflächen werden bewusst gesichert – als unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen und lebenswerten Stadtentwicklung. Wir haben dafür gesorgt, dass die Kleingärten auch in Zukunft zur Identität Berlins untrennbar dazugehören.