Sicherheit und Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine gerechte und demokratische Gesellschaft. Wer Frauen schützt, stärkt ihre Rechte.
Gewaltschutz ausbauen –
Frauen und Mädchen konsequent schützen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist auch heute erschreckende Realität. Alle vier Minuten erfährt eine Frau häusliche Gewalt und jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder ihrem Ex-Partner getötet. Für uns steht fest: Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und der Ausbau von Prävention bleiben zentrale politische Aufgaben.
Wir als SPD-Fraktion tragen seit Jahren dazu bei, dass die wertvolle und richtungsgebende Arbeit der Gewalthilfe in Berlin in ihrer Vielfalt gestärkt wird. Für soziale und ähnliche Einrichtungen im Bereich Frauen und Gleichstellung haben wir in den letzten 10 Jahren die finanzielle Mittel von ca. 11 Mio. Euro auf über 50 Mio. Euro erhöht. Insbesondere das Beratungs- und Hilfesystem haben wir weiter ausgebaut und gleichzeitig für mehr Schutzplätze gesorgt. Erst kürzlich ist in Berlin ein neuntes Frauenhaus eröffnet worden – insgesamt stehen nun 393 Familienplätze mit 859 Betten für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung, die von Gewalt betroffen sind.

In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/27 haben wir die finanziellen Mittel im Bereich des Gewaltschutzes deutlich erhöht, wie sich im Änderungsantrag vom 3.12.2025 ergibt.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Plenarsitzung vom 18.12.2025 die dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses angenommen.
Umsetzung der Istanbul-Konvention
Mit der Bereitstellung von finanziellen Ressourcen durch die SPD-Fraktion konnte die Umsetzung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul Konvention mit großen Schritten vorangebracht werden.
Ein zentrales Element hierbei ist das inzwischen eingesetzte Begleitgremium, das Menschen mit eigener Gewalterfahrung in die Umsetzung der Istanbul-Konvention einbindet. Durch dieses Gremium, das maßgeblich auf Initiative der SPD-Fraktion eingesetzt wurde, wird sichergestellt, dass sich Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt an den tatsächlichen Bedarfen von Betroffenen orientieren und nicht an ihnen vorbei entwickelt werden.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in der Plenarsitzung vom 13.2.2025 mit Beschluss den Senat aufgefordert, ein Gremium zur fachlichen Begleitung der Umsetzung des LAP „Umsetzung der Istanbul Konvention in Berlin“ einzurichten.
Der Senat berichtet in einem Schlussbericht vom 30.09.2025 zur Einrichtung eines Gremiums zur fachlichen Begleitung der Umsetzung des LAP „Umsetzung der Istanbul Konvention in Berlin“.
ASOG-Novelle – mehr Schutz bei häuslicher Gewalt
Ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung des Gewaltschutzes ist die im Dezember 2025 beschlossene Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Durch die Verlängerung von sog. Wegweisungen (dem Verbot zum Betreten der gemeinsamen Wohnung) auf bis zu 28 Tage und der Möglichkeit, bei besonderen Gefährdungslagen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung in Form einer Fußfessel anzuordnen, können Frauen im Falle von partnerschaftlicher oder geschlechtsbezogener Gewalt besser geschützt und gefährliche Situationen entschärft werden. Zusätzlich schafft die Einführung von Fallkonferenzen erstmals die Möglichkeit, durch interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ordnungsbehörden und Polizei ein umfassendes Gesamtbild zu gewinnen, um gewaltbetroffene Frauen bestmöglich zu schützen.
Das ist ein deutliches Signal: Wir ändern das Gesetz für mehr Gewaltschutz für Frauen.
Das Gesetz wurde in 1. und 2. Lesung, sowie in den zuständigen Fachausschüssen beraten und am 04.12.2025 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen.
Der gesamte Beratungsverlauf ist hier zu finden.
