Auch für dich ist Altsein Zukunft. Mit uns ist sicher: Altern, und zwar in Würde

Sicher in Gemeinschaft

Unsere Stadt verändert sich und mittendrin auch jede:r von uns. Die Zahl älterer Menschen wächst – und mit ihr die Zahl derjenigen, die Unterstützung oder Pflege benötigen.

13.02.2026 | Gleichzeitig nehmen Einsamkeit und Altersarmut zu. Besonders betroffen sind Frauen mit niedrigen Renten, oft als Folge von Erziehungs- oder Pflegezeiten, sowie alleinlebende Senior:innen.

Schon heute stehen ältere Menschen und ihre Angehörigen vor großen Herausforderungen. Auch Beratungs- und Unterstützungsangebote geraten zunehmend unter Druck. Für uns als SPD-Fraktion ist deshalb klar: Ein gutes, selbstbestimmtes Leben im Alter darf keine Frage des Wohnorts oder des Einkommens sein. Es ist eine zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit.

Wir wollen, dass ältere Menschen in Berlin gut begleitet, ernst genommen und verlässlich unterstützt werden.
 

1. Altenhilfestrukturgesetz: Verlässliche Unterstützung in ganz Berlin

Berlin braucht eine verbindliche gesetzliche Grundlage für Unterstützung im Alter. Bislang sind viele Angebote oft projektbezogen und je nach Bezirk ungleich verteilt.
Mit unserem Altenhilfestrukturgesetz wollen wir genau das ändern und die Altenhilfe als festen Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge verankern. Unser Ziel ist:

  • Einsamkeit und Isolation frühzeitig entgegenzuwirken,
  • ein möglichst langes Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen,
  • Altersarmut – insbesondere von Frauen – vorbeugen,
  • Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinauszuzögern.

Die Bezirke bleiben für die Umsetzung verantwortlich. In enger Zusammenarbeit wird die Altenhilfeplanung vereinheitlicht und bestehende Strukturen – wie Stadtteilzentren, Senioreneinrichtungen und Mehrgenerationenorte – werden weiter gestärkt und vernetzt. Beratung und Unterstützung sollen wohnortnah, niedrigschwellig und unabhängig vom Einkommen zugänglich sein.

> Ältere Menschen sollen sich auf Angebote verlassen können – egal wo sie in Berlin leben.
 

2. Einen souveränen Umgang mit digitalen Medien ermöglichen

Digitale Angebote sind längst Teil des Alltags – ob bei Arztterminen, Behördenangelegenheiten oder im Kontakt mit Familie und Freund:innen. Wer digital nicht eingebunden ist, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden. Deshalb setzen wir uns für gezielte Unterstützung ein:

  • einheitliche und verlässliche Hilfsangebote in Stadtteilzentren, Seniorenfreizeitstätten und Volkshochschulen
  • konkrete Hilfe bei Online-Terminvergaben, Formularen und digitalen Verwaltungsleistungen
  • Stärkung öffentlicher Bibliotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen

Digitale Kompetenzen stärken die Selbstständigkeit im Alltag, entlasten Angehörige und helfen dabei, möglichst lange zuhause leben zu können.
 

3. Bildung kennt kein Alter – lebenslanges Lernen stärken

Lernen endet nicht mit dem Berufsleben. Bildung eröffnet neue Perspektiven, schafft Begegnung und stärkt das Selbstvertrauen – gerade im Alter.
Wir wollen deshalb:

  • barrierefreie und bezahlbare Erwachsenenbildung
  • wohnortnahe und niedrigschwellige Bildungsangebote
  • inklusive Konzepte, die auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte erreichen
  • aufsuchende Bildungsarbeit und Pilotprojekte für schwer erreichbare Gruppen
  • eine weitere Stärkung der Nachbarschaftszentren, Bibliotheken und Mehrgenerationenhäuser als Orte des Lernens

Ein gleichberechtigter Zugang zu digitalen Angeboten und der Erwerb von digitalen Kompetenzen gehören selbstverständlich dazu.
 

4. Seniorenmitwirkungsgesetz: Gesellschaftliche Teilhabe stärken

Ältere Menschen bringen Erfahrung und oft Zeit für Engagement mit. Ihre Stimme muss in politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden. Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz bildet die Grundlage für ihre Interessensvertretung auf der Bezirks- und Landesebene. Auf Grundlage einer Evaluation wollen wir das Gesetz weiterentwickeln:  

  • klarere und verbindlichere Schnittstellen zwischen bezirklichen Seniorenvertretungen und Bezirksverordnetenversammlungen
  • Zusammenführung von Landesseniorenvertretung und Landesseniorenbeirat zu einem Landesseniorenrat
  • Einrichtung einer Geschäftsstelle für die bezirklichen Seniorenvertretungen

> Unser Ziel ist, die Zusammenarbeit mit der ehrenamtlichen Kommunalpolitik zu professionalisieren und somit für eine noch wirksamere Interessenvertretung älterer Menschen in Berlin zu sorgen.
 

5. Versorgung im Krisenfall gewährleisten

Krisen – wie großflächige Stromausfälle oder extreme Wetterlagen – treffen pflegebedürftige Menschen besonders hart. Wir planen daher die Vorsorge im Krisenfall strukturell zu stärken:

  • Krisenvorsorge und -management werden als verbindliche Aufgabe in einem Landespflegegesetz verankert.
  • Es wird ein stärkerer Fokus auf häusliche Pflege gelegt.
  • Ein landesweit zugängliches Schulungsprogramm zur Krisenvorsorge in der häuslichen Pflege wird eingerichtet.

Ergänzend führen wir ein datenschutzkonformes Notfallregister ein. So kann im Ernstfall schnell erfasst werden, wer besondere Unterstützung benötigt oder in ein Krankenhaus verlegt werden muss. Ressourcen lassen sich so gezielter einsetzen – und Hilfe kommt im Ernstfall schnell dort an, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

Unser Anspruch ist eine resiliente, solidarische und gut koordinierte Pflegeinfrastruktur, die auch in Krisenzeiten verlässlich funktioniert und den Schutz und die Würde pflegebedürftiger Menschen gewährleistet.


 

Gleichstellung ist konkrete
politische Verantwortung

Sicherheit, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Mitbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine gerechte und demokratische Gesellschaft. Der wirksame Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und ihre gleichberechtigte Vertretung in Parlamenten gehören untrennbar zusammen. Wer Frauen schützt, stärkt ihre Rechte. Und wer echte Parität ermöglicht, sorgt dafür, dass politische Entscheidungen die Lebensrealitäten aller widerspiegeln. 

Mehr als die Hälfte der Gesellschaft ist weiblich. Für uns als SPD-Fraktion ist das kein statistischer Wert, sondern ein klarer Auftrag zum Handeln: Erst, wenn Gesetze mindestens zur Hälfte von Frauen beschlossen werden, ist unsere Demokratie vollendet.
 

1. Gewaltschutz ausbauen - Frauen und Mädchen konsequent schützen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist auch heute erschreckende Realität. Alle vier Minuten erfährt eine Frau häusliche Gewalt und jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder ihrem Ex-Partner getötet.
Für uns steht fest: Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und der Ausbau von Prävention bleiben zentrale politische Aufgaben.
Wir als SPD-Fraktion tragen seit Jahren dazu bei, dass die wertvolle und richtungsgebende Arbeit der Gewalthilfe in Berlin in ihrer Vielfalt gestärkt wird. Für soziale und ähnliche Einrichtungen im Bereich Frauen und Gleichstellung haben wir in den letzten 10 Jahren die finanziellen Mittel auf über 50 Mio. Euro erhöht. Insbesondere das Beratungs- und Hilfesystem haben wir weiter ausgebaut und gleichzeitig für mehr Schutzplätze gesorgt.
Auch derzeit wird intensiv an der Einrichtung neuer Zuwendungsprojekte mit ca. 75 neuen Schutzplätzen gearbeitet. Die Inbetriebnahme ist noch für das erste Quartal sowie zu Beginn des zweiten Quartals 2026 vorgesehen.
 

2. Umsetzung der Istanbul-Konvention

Mit der Bereitstellung von finanziellen Ressourcen durch die SPD-Fraktion konnte die Umsetzung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul Konvention mit großen Schritten vorangebracht werden.
Ein zentrales Element hierbei ist das inzwischen eingesetzte Begleitgremium, das Menschen mit eigener Gewalterfahrung in die Umsetzung der Istanbul-Konvention einbindet. Durch dieses Gremium, das maßgeblich auf Initiative der SPD-Fraktion eingesetzt wurde, wird sichergestellt, dass sich Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt an den tatsächlichen Bedarfen von Betroffenen orientieren und nicht an ihnen vorbei entwickelt werden.

3. ASOG-Novelle – mehr Schutz bei häuslicher Gewalt

Ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung des Gewaltschutzes ist die im Dezember 2025 beschlossene Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Durch die Verlängerung von sog. Wegweisungen (dem Verbot zum Betreten der gemeinsamen Wohnung) auf bis zu 28 Tage und der Möglichkeit, bei besonderen Gefährdungslagen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung in Form einer Fußfessel anzuordnen, können Frauen im Falle von partnerschaftlicher oder geschlechtsbezogener Gewalt besser geschützt und gefährliche Situationen entschärft werden. Zusätzlich schafft die Einführung von Fallkonferenzen erstmals die Möglichkeit, durch interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ordnungsbehörden und Polizei ein umfassendes Gesamtbild zu gewinnen, um gewaltbetroffene Frauen bestmöglich zu schützen.
Das ist ein deutliches Signal: Wir ändern das Gesetz für mehr Gewaltschutz für Frauen.

4.  Paritätsgesetz: Demokratie braucht gleiche Teilhabe

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen. Deshalb sollen Aufsichtsräte, Kontrollgremien und Jurys sowie Leitungspositionen in allen Bereichen, auch in der Berliner Kultur, im Einklang mit den Gleichstellungsgrundsätzen arbeiten und paritätisch besetzt werden. Diese Selbstverständlichkeit muss auch für die Politik gelten.
Deshalb unterstützen wir ausdrücklich den politischen Weg des Senats, verfassungskonforme Möglichkeiten zur gleichberechtigten Teilhabe im Parlament zu finden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30. Juli 2024 klargestellt, dass nicht jeder Wahlrechtsgrundsatz uneingeschränkt gilt, wenn andere verfassungsrechtliche Ziele – etwa die Funktionsfähigkeit des Parlaments – dies erfordern.

Diese rechtliche Abwägung lässt sich auf die Frage der Gleichberechtigung übertragen: Um das Verfassungsgebot aus Art. 3 des Grundgesetzes und Artikel 10 der Berliner Verfassung umzusetzen, kann eine Regelung zur Berücksichtigung des unterrepräsentierten Geschlechts bei der Mandatsvergabe nicht nur zulässig, sondern sogar geboten sein. 
Mehrere renommierte Verfassungsrechtler:innen – darunter Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski sowie die vom Senat beauftragten Gutachter:innen, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M sowie Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, kommen zu dem Ergebnis, dass ein Paritätsgesetz verfassungsrechtlich zulässig ist.

> Für uns ist klar: Gleichberechtigte Teilhabe im Parlament ist kein politischer Wunsch, sondern ein verfassungsrechtlicher Auftrag.