Sven Meyer
Künftig wird der Berliner Landesmindestlohn verbindlich an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. So wird sichergestellt, dass Löhne nicht von der Preisentwicklung abgehängt werden und Erhöhungen verlässlich, regelmäßig und planbar erfolgen. Wer jahrzehntelang in Vollzeit gearbeitet hat, muss im Alter von seiner Rente leben können – ohne auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen zu sein. Genau daran richtet sich der Landesmindestlohn aus.
30.12.2025 | Der Berliner Senat erhält die Möglichkeit, notwendige Anpassungen künftig per Rechtsverordnung vorzunehmen. Dabei gilt: Der Landesmindestlohn bleibt stets oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns und darf diesen um bis zu 1,50 Euro übersteigen. Berlin übernimmt Verantwortung und nutzt seinen politischen Gestaltungsspielraum im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Gesetzesnovelle: Zuschläge und Zulagen bleiben unberührt. Sie werden nicht auf den Landesmindestlohn angerechnet, sondern erhöhen das Entgelt zusätzlich. Leistung, Belastung und besondere Arbeitszeiten müssen sich weiterhin lohnen. Gerade in den unteren Lohngruppen ist es besonders ungerecht, Zuschläge zu verrechnen, weshalb dieser Schritt so wichtig ist.
Dazu erklärt Sven Meyer, Sprecher für Arbeit: „Der Mindestlohn ist eine Frage des Respekts. Menschen, die diese Stadt am Laufen halten, verdienen einen Lohn, der zum Leben reicht. Als SPD sorgen wir dafür, dass öffentliche Auftraggeber mit gutem Beispiel vorangehen. Die Kopplung an den gesetzlichen Mindestlohn bringt Sicherheit, Verlässlichkeit und echte Perspektiven – für die Beschäftigten von heute und für ihre Rente von morgen.“
