Erhöhung des Berliner Landesmindestlohns

Sven Meyer

Wahlbezirk: 
Reinickendorf
Sprecher für Arbeit und Ausbildung
Sven Meyer, MdA

07.11.2025 | In der heutigen Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses haben wir eine Erhöhung des Berliner Landesmindestlohns beschlossen. Künftig wird der Landesmindestlohn an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt.

Zum 01.01.2026 steigt der Berliner Landesmindestlohn – von derzeit 13,69€ – auf 14,84€ und zum 01.01.2027 auf 15,59€. Die Koalition will sicherstellen, dass Menschen nach 45-jähriger Vollzeitbeschäftigung im Alter neben der Rente nicht auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Der Landesmindestlohn wird mindestens dem Betrag entsprechen, der dies wirksam verhindert. Beschäftigte müssen von ihrem Arbeitsverdienst und von ihrer Altersrente gut leben können. 
 
Der Senat wird künftig ermächtigt, Anpassungen des Landesmindestlohns per Rechtsverordnung festzulegen. Dabei gilt, dass der Landesmindestlohn den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn um höchstens 1,50€ übersteigen darf. 
 
Mit dieser Gesetzesnovelle wird zugleich geregelt, dass Zulagen und Zuschläge erhalten bleiben und nicht angerechnet werden, das Entgelt also erhöhen.
 
Dazu Sven Meyer, Sprecher für Arbeit: „Der Mindestlohn ist richtig und wichtig, denn er sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit, gerade bei denen, die mit ihrer Arbeit diese Stadt tagtäglich am Laufen halten. Umso wichtiger ist es dort, wo wir als Land Verantwortung tragen und gestalten können, diesen Spielraum zu nutzen. Durch die Koppelung des Landesmindestlohns an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns bekommen wir hier zuverlässige, regelmäßige und planbare Erhöhungen. Genau das, was dringend nötig ist.“