Melanie Kühnemann-Grunow
Sven Meyer
27.03.2026 | Berlin lebt von Kunst und Kultur – und damit von seinen kreativen Räumen. Berlin braucht jeden einzelnen Standort und alle Anstrengungen zur Sicherung der Bestände. Das Bekenntnis des Senats zur „Atelieretage AR_29“ in Reinickendorf ist uns aber nicht stark genug. In der Antwort auf die schriftliche Anfrage von Melanie Kühnemann-Grunow und Sven Meyer (Drs. 19/25379, „Die „Atelieretage AR_29“ – künstlerische Arbeit braucht Planungssicherheit“ vom 16. März 2026) fehlt ein klares politisches Signal dazu, dass Mietvertragsverhandlungen für den Standort im Sommer aufgenommen werden müssen.
Wir erwarten vom Senat, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um den Standort AR_29 zu sichern. Wir fordern die Kultursenatorin auf, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Gesellschaft für Stadtentwicklung (GSE gGmbH) als Mieterin frühzeitig in Verhandlungen einsteigen und im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit führen kann. Wir erwarten entsprechend auch den Einsatz für die Künstler:innen am Standort. Es kann nicht sein, dass Künstler:innen Ausstellungsangebote ausschlagen, weil der Haushalt zweijährig organisiert ist.
Melanie Kühnemann-Grunow, Sprecherin für Kultur: „Ich ärgere mich darüber, dass es noch immer kein Verfahren für LHO-konforme Überjährigkeit bei der Verlängerung von Mietverträgen gibt. Für Arbeitsräume und Ateliers brauchen wir verlässliche Bekenntnisse. Wir können uns nicht leisten, Vertragspartner zu verunsichern, weil damit unsere Mietausgaben steigen oder Standorte verloren gehen.“
Sven Meyer, Sprecher für Arbeit: „Ateliers und Arbeitsräume sind Orte der künstlerischen Arbeit, Produktion und Präsentation, nicht selten auch der Vermittlung. Die „Atelieretage AR_29“ in Reinickendorf ist auch ein Community-Hotspot im Bezirk. Wir brauchen Planungssicherheit, damit Künstler:innen ihrer Arbeit kontinuierlich nachgehen können. Ich erwarte vom Senat den deutlicheren Einsatz für die Künstler:innen der „Atelieretage AR_29“ in Reinickendorf. Wir wünschen uns an dieser Stelle mehr inhaltliche Klarheit als formale Zurückhaltung.“
Die schriftliche Anfrage ist unter der Drucksachennummer 19/25379 hier abrufbar: S19-25379
