Berichte zu Aktenlieferung an U-Ausschuss „Hohenschönhausen“ sind Fake News
Der Sprecher der SPD-Fraktion im 3. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hohenschönhausen“ des Abgeordnetenhauses von Berlin, Christian Hochgrebe, erklärt zu der Berichterstattung um die Aktenlieferung an den Untersuchungsausschuss „Hohenschönhausen“:
05.10.2020 | Die Aktenvorgänge zu den Fällen „Holm“ und „Kahane“ liegen dem Untersuchungsausschuss – anders, als am Wochenende von der „Welt am Sonntag“ berichtet – vor.
Ungeachtet dessen haben die Fälle „Holm“ und „Kahane“ mit dem Gegenstand des 3. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nur am Rande zu tun. Der Ausschuss befasst sich mit möglichen Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für mutmaßliche Fehlentwicklungen an der „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ in der 17. und 18. Wahlperiode. Im Kern steht daher die Frage, ob die Leitung der Gedenkstätte Hohenschönhausen auf Fälle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz rechtzeitig und angemessen reagiert hat.
Davon, dass „dem Parlament Akten bewusst vorenthalten“ worden seien, um zu vertuschen, dass Dr. Hubertus Knabe mittels einer Intrige aus dem Amt entfernt werden sollte, kann im Lichte dessen nach bisherigem Sachstand keine Rede sein. Im Gegenteil deuten sämtliche der bisherigen umfangreichen Zeugenaussagen, unter anderem die von fünf Stiftungsräten (mehrheitlich übrigens CDU oder CDU-nah), die der Abberufung von Dr. Knabe wegen der Sexismus-Vorwürfe zugestimmt haben, eher auf das Gegenteil hin. Die endgültige Bewertung wird der Untersuchungsausschuss nach Abschluss der Beweisaufnahme vornehmen und in seinem Abschussbericht veröffentlichen.
Die Fraktionen der CDU und der FDP haben die betreffenden Unterlagen nach hiesiger Kenntnis noch nicht einmal beim Ausschussbüro abgeholt. Hätten sie dies getan, wäre ihnen bekannt gewesen, dass die Unterlagen vorliegen. In der Email des Ausschussbüros des Abgeordnetenhauses zur Bereitstellung der Akten ist sogar bereits ausdrücklich erwähnt, dass die Akte „Sondervorgänge Holm / Kahane“ enthalten ist. Selbst ohne Abholung der Akten hätte also Kenntnis davon bestanden haben müssen, dass die Akten bereit stehen.
Die Berichterstattung zu der Aktenlieferung – wie auch die zu der Aussaggenehmigung Herrn Dr. Knabes – ist offensichtlich ein Versuch, die öffentliche Aufmerksamkeit von einem möglichem Fehlverhalten der ehemaligen Gedenkstättenleitung abzulenken. Dies wird der gesamtgesellschaftlichen Problematik sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nicht gerecht.