Gewalthilfegesetz: Grundlage für ein verlässliches Unterstützungssystem

Mirjam Golm

Wahlbezirk: 
Steglitz-Zehlendorf
Sprecherin für Gleichstellung und Frauen
Mirjam Golm, MdA

07.05.2026 | Nach intensiven Abstimmungen mit der Koalitionspartnerin haben wir heute den Gesetzentwurf über die Gewalthilfe im Land Berlin in erster Lesung im Abgeordnetenhaus beraten.

Unser Ziel ist es, eine fachgesetzliche Grundlage für das Gewalthilfesystem in Berlin zu schaffen. Das Land Berlin wird verpflichtet, ein bedarfsgerechtes und nachhaltig finanziertes Gewalthilfeangebot aufzubauen, um insbesondere Frauen und ihre Kinder vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schützen.

Dazu Mirjam Golm, Sprecherin für Frauen und Gleichstellung: 

„Mit dem Gewalthilfegesetz stärkt der Bund den Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt – durch mehr Schutzplätze, gesicherte Beratungsangebote und eine verlässliche finanzielle Beteiligung. Für Berlin ist das eine wichtige Unterstützung: Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention haben wir den Gewaltschutz bereits klar priorisiert und vielfältige und flächendeckende Strukturen aufgebaut. Gewaltschutz ist für uns ein zentrales Anliegen, das wir konsequent weiterentwickeln. Die zusätzlichen Bundesmittel helfen uns, Angebote weiter auszubauen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Rechtsanspruch ab 2032 eingelöst werden kann. Mit dem Berliner Gewalthilfegesetz übersetzen wir den bundesweiten Rahmen in konkrete Strukturen vor Ort – mit klaren Verpflichtungen zum weiteren Ausbau von Schutzplätzen, zur Stärkung von Beratung und Prävention sowie zur Verstetigung und Weiterentwicklung der Vernetzung im Hilfesystem.“