Berlin führt als erstes Bundesland ein Wohnungs- und Mietenkataster ein

02.07.2026 | Mit einem Wohnungs- und Mietenkataster schaffen wir erstmals eine vollständige digitale Übersicht über den Berliner Mietwohnungsbestand. Der heute gemeinsam mit der Koalitionspartnerin, unter Enthaltung der Grünen- und Linksfraktion, beschlossene Gesetzentwurf bildet die Grundlage dafür, geltendes Mietrecht wirksamer durchzusetzen und den Mieter:innenschutz entscheidend zu stärken.

Der Berliner Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt: Es stehen kaum Wohnungen leer und viele Berliner:innen leiden unter überhöhten Mietforderungen. Während die durchschnittliche Miete im Bestand bei 7,71 € pro m² liegt, werden bei Neuvermietungen im Schnitt bereits 15,78 € pro m² verlangt – mehr als doppelt so viel.

Die von der SPD-geführten Senatsverwaltung im vergangenen Jahr eingerichtete Mietpreisprüfstelle hat deutlich gemacht, dass Berlin kein Erkenntnisproblem, sondern ein echtes Vollzugsproblem hat. In insgesamt 94 % der geprüften Fälle wurde eine überhöhte Miete festgestellt, in rund zwei Dritteln der Fälle lag sie sogar um mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für viele Mieter:innen ist es jedoch kaum möglich, überhöhte Mieten selbst zu erkennen, rechtlich einzuordnen und sich dagegen zu wehren.

Genau hier setzt das Wohnungs- und Mietenkataster an. Vermieter:innen bzw. Verfügungsberechtigte werden künftig verpflichtet, in einem Portal zentrale Angaben zu ihren Mietwohnungen und Mietverhältnissen – etwa Wohnfläche, Ausstattung, Miethöhe, Betriebs- und Heizkosten oder Modernisierungsumlagen – digital zu melden.

So entsteht erstmals ein vollständiger Überblick darüber, was auf dem Berliner Wohnungs- und Mietmarkt tatsächlich passiert. Insgesamt werden rund 1,8 Millionen Mietverhältnisse erfasst. Auffälligkeiten werden so automatisch erkannt und an die zuständigen Behörden zur Überprüfung weitergeleitet. Verstöße gegen geltendes Recht können somit konsequenter verfolgt werden.

Raed Saleh, Fraktionsvorsitzender:
„Mieter:innenschutz darf nicht davon abhängen, ob einzelne Mieter:innen genug Zeit, Geld oder juristische Kenntnisse haben, um sich gegen überhöhte Mieten zu wehren. Mit dem Wohnungs- und Mietenkataster schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Staat geltendes Recht endlich konsequent durchsetzen kann. Wer sich an die Regeln hält, hat vom Wohnungs- und Mietenkataster nichts zu befürchten. Es richtet sich gegen diejenigen, die bestehende Gesetze systematisch umgehen. Berlin geht damit als erstes Bundesland einen neuen Weg für mehr Transparenz, mehr Fairness und einen handlungsfähigen Staat auf einem angespannten Wohnungsmarkt. Mieter:innenschutz muss endlich auch in der Praxis funktionieren.“