Konsequenzen aus der gewaltbereiten „Nakba“-Kundgebung am Südstern

Martin Matz

Wahlbezirk: 
Steglitz-Zehlendorf
Sprecher für Inneres

16.05.2025 | Unser innenpolitischer Sprecher Martin Matz erklärt:

Der Verlauf der gestrigen Kundgebung hat viele in Politik und Öffentlichkeit erschreckt und heute zu entsprechenden Aussagen geführt. Die wiederholte Erfahrung mit der Gewaltbereitschaft von Versammlungen und Hochschulaktionen darf aber nicht nur zu verbalen Bekundungen führen. Die Justiz, die Versammlungsbehörde und infolgedessen auch der Gesetzgeber müssen sorgfältig abwägen, wie wir diese Gewalt ahnden, aber auch im Vorfeld unterbinden können. 

Die Versammlungsbehörde hat gestern beherzt ihre wichtigste Auflage bis vor das Oberverwaltungsgericht verteidigt: Der geplante Aufzug vom Südstern bis zum S-Bahnhof Sonnenallee wurde auf eine stationäre Kundgebung am Südstern begrenzt. Dadurch wurde Berlin ein noch unwürdigeres Schauspiel erspart. Der Vorgang zeigt aber, dass die Frage, warum die Versammlung nicht im Vorfeld vollständig untersagt wurde bzw. werden konnte, in einem engen juristischen Umfeld des Versammlungsfreiheitsgesetzes zu beantworten ist. 

Vor etwa fünf Jahren hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit hohem Aufwand ein neues Versammlungsrecht geschaffen, das nicht zufällig den Namen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ trägt. Für dieses Jahr steht die Evaluation dieses Gesetzes und eine mögliche Novellierung an. In diesem Zusammenhang werden wir sehr genau mit den beteiligten Bereichen der Innenverwaltung und der Polizei Berlin erörtern, warum die Regelungen im § 14 zum Verbot, zur Auflösung oder zur Beschränkung von Versammlungen nicht auch gezielt zum Verbot terrorverherrlichender und selbst mit Gewalt verbundener Kundgebungen und Aufzüge genutzt werden oder werden können. Daraus gilt es dann entsprechende Konsequenzen zu ziehen, obwohl wir gleichzeitig wollen, dass das Versammlungsfreiheitsgesetz seinen Namen auch weiterhin verdient. 

Martin Matz war gestern drei Stunden als Versammlungsbeobachter vor Ort und hat daraus entsprechende Erkenntnisse gezogen. Bereits gestern Abend hat er der Polizei Berlin für ihren Einsatz bedankt, der – unter der Prämisse, dass die Kundgebung stattfand und nicht im Vorfeld untersagt wurde – klug geführt wurde. Zwar wurden wieder Videoclips in Social Media-Kanälen gezeigt, die vermeintlich anlasslose Polizeigewalt zeigen sollen, doch wurde hier wie so oft nicht die Vorgeschichte gezeigt, auf die die Polizei reagieren musste. Der von den Medien geschilderte Ablauf um den schwer verletzten Polizeibeamten zeigt hier, welche Gewaltbereitschaft seitens einiger Kundgebungsteilnehmer gegeben war. Wir wünsche allen 11 verletzten Polizeikräften eine schnelle und vollständige Genesung.