Das Gesetz zur Sicherung der Kleingärten kommt

Linda Vierecke

Wahlbezirk: 
Pankow
Sprecherin für Umwelt und Klimaschutz

16.05.2025 | Lange wurde über eine Sicherung der Kleingärten geredet, nun steht das Kleingartenflächensicherungsgesetz kurz vor der Einbringung. 
Unsere Sprecherin für Umwelt und Klimaschutz Linda Vierecke, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich – und macht deutlich, wie wichtig gesetzliche Sicherheiten für die Zukunft der Kleingärten sind.

„Ich kämpfe im Parlament seit langem dafür, dass unsere Kleingärten in Berlin endlich gesetzlich geschützt werden“, betont Vierecke. „Mit dem geplanten Gesetz soll der Großteil – rund 80 Prozent – der über 70.000 Kleingärten in der Stadt dauerhaft gesichert werden. Das ist ein starkes Signal für den Umwelt- und Klimaschutz und für den sozialen Zusammenhalt unserer Stadt.“

Linda Vierecke hat den Gesetzgebungsprozess von Beginn an eng begleitet und immer wieder Druck auf den Senat ausgeübt, das Vorhaben umzusetzen. Der Feinschliff läuft aktuell in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima und Umwelt. 

Folgende Eckpunkte sind bei der Einigung zum Gesetz wichtig:
Alle landeseigenen Kleingartenanlagen sind gesichert. Maßgebend ist der Kleingartenentwicklungsplan vom 20.08.2020 und solche, die dem Bundeskleingartengesetz entsprechen. Das Land Berlin darf diese Anlagen nicht veräußern.

Die Hürden für eine Inanspruchnahme sind sehr hoch gesetzt: 

  1. Nur wenn das öffentliche Interesse am Bau von Wohnungen überwiegt. Kriterium dafür ist die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum.
  2. Es bedarf einer Zustimmung des Abgeordnetenhauses. 
  3. Zum Zeitpunkt der Aufgabe müssen Ersatzflächen im Einzugsbereich der bisherigen Nutzenden zur Verfügung stehen.

Einzig, wenn es um Flächen kleiner als 0,5 Hektar geht, entfällt die Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Wenn das öffentliche Interesse besteht und es besagte Ersatzflächen gibt. 

Besonders in einer wachsenden Stadt wie Berlin, in der der Bedarf an Wohnraum stetig steigt, geraten Kleingärten zunehmend unter Druck. Seit 1990 ist rund ein Drittel der Kleingartenflächen verschwunden. Vierecke warnt: „Mit jeder verlorenen Gartenparzelle verlieren wir nicht nur Orte der Gemeinschaft, sondern auch ökologisch wertvolle Flächen, wichtige Kaltluftschneisen und Rückzugsräume für Mensch und Natur.“

Mit dem Gesetz würde die Fläche an landeseigenen Kleingärten künftig konstant gehalten werden in der Stadt, da immer ein Flächenausgleich notwendig sei. 
„Das ist ein großer Wurf. Damit schaffen wir erstmals eine verlässliche Grundlage zum Erhalt der Gärten. Das ist nicht nur ein Gewinn für die Natur, sondern auch für die Lebensqualität in unserer Stadt“, so Linda abschließend.