Neues Berliner Sicherheitsgesetz: Unsere Antwort auf moderne Technik und aktuelle Sicherheitsherausforderungen

Martin Matz

Wahlbezirk: 
Steglitz-Zehlendorf
Sprecher für Inneres

10.07.2025 | Anlässlich der heutigen Einbringung der ASOG-Novelle in das Abgeordnetenhaus erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Martin Matz:

„Wir wollen heute den Blick auf das lenken, was wir hier wirklich tun: Wir modernisieren!
Vor 20 Jahren stellte sich die Frage nicht, ob die Polizei auch im Internet nach dem Aufenthaltsort von Tatverdächtigen sucht. Es stellte sich auch überhaupt nicht die Frage, ob Videoüberwachung für die biometrische Identifizierung von Menschen in Echtzeit genutzt werden darf und wir damit alle überwacht werden, oder nicht. 
Erst der technische Fortschritt stellt uns heute diese Fragen. Und die Antwort, die wir mit dem ASOG-Entwurf geben, fällt unterschiedlich aus, immer an der Sache orientiert. 
Bei der biometrischen Echtzeitidentifizierung von Menschen durch Überwachungskameras setzen wir  ein klares und unmissverständliches Nein. Wir wollen nicht, dass alle Menschen registriert werden, die zufällig an einer Kamera vorbeikommen.

Bei der nachträglichen vergleichenden Suche  nach Bildern von zur Fahndung ausgeschriebenen Menschen sind wir hingegen zu dem Schluss gekommen, dass wir der Polizei eine Rechtsgrundlage dafür geben: Wenn mit der kommerziellen Software PimEyes auch Journalisten näherungsweise den Aufenthaltsort von Menschen wie im Falle der ehemaligen RAF-Terroristin Klette ermitteln können, dann ist es an der Zeit, dass wir das auch der Berliner Polizei erlauben – mit einem klaren rechtlichen Rahmen nur für bestimmte Sachverhalte und nur mit gerichtlicher Anordnung natürlich. Aber wir machen es.

Weitere wichtige Punkte aus SPD-Perspektive:

  1. Entschiedenere Unterstützung bei häuslicher Gewalt (Opfer- und Tatverdächtigen-Kontaktdaten dürfen an Beratungsstellen übermittelt werden, Fallkonferenzen mit datenschutzkonformem Austausch, Verlängerung von Wegweisungen nach 14 Tagen um weitere 14 Tage möglich, elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell)
     
  2. Racial Profiling – Das Verbot wird auf Gesetzesebene verankert und spielt dadurch u.a. eine größere Rolle z.B. bei der Polizeiausbildung. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die gleichzeitige Begrenzung anlassloser Kontrollen.
     
  3. Begrenzung anlassloser Kontrollen durch mehr Parlamentsrechte bei der Festsetzung von kriminalitätsbelasteten Orten („kbO“) und Waffenverbotszonen – beides wird durch Verordnungen festgelegt, Waffenverbotszonen mit 21 Tage Frist („Genehmigungsfiktion“). Auch kbO erfahren dadurch ein „Upgrade“, sie wurden bisher von der Innenverwaltung allein festgelegt.
     
  4. Videoüberwachung kann an kbO künftig ergänzend eingesetzt werden (Koalitionsvertrag). Es gibt aber keineRechtsgrundlage für Videoüberwachung außerhalb von kbO (ungeachtet der Videoüberwachung nach Hausrecht im ÖPNV).
     
  5. Die Bundesländer und der Bund haben sich darauf vereinbart, verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesysteme einzuführen, um bereits vorhandene Daten besser auswerten zu können. Das ASOG ermöglicht dies dann auch, in der Gesetzesbegründung haben wir allerdings deutlich hinterlegt, dass nur europäische Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Das dient dazu, anders als süddeutsche Bundesländer keine Zusammenarbeit mit der Firma PALANTIR von Peter Thiel einzugehen. 
     
  6. Weder durch Datenanalyse mit Hilfe von KI noch durch die Software zur Aufmerksamkeitsunterstützung dürfen automatisierte Konsequenzen oder Handlungen erfolgen. Polizeiliche Handlungen dürfen nur durch Polizeivollzugskräfte ausgelöst werden.
     
  7. Zwar führen wir Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen ein, begrenzen dies im Gefahrenabwehrrecht aber eindeutig auf Terrorabwehr und Organisierte Kriminalität. Dieses Instrument dürfte zahlenmäßig keine große Rolle spielen, da auch die Zahl der QTKÜ nach Strafprozessordnung, die es bereits gibt, in Berlin nur selten eingesetzt wird (z.B. 4mal im Jahr 2022)