Marcel Hopp
Sven Meyer
18.12.2025 | Das Arbeitsgericht Berlin hat gestern eine Klage der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin abgewiesen. Damit steht den Beschäftigten der Hochschulen die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich zu.
Marcel Hopp, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagt zum Urteil: “Wir begrüßen ausdrücklich, dass den Beschäftigten der Hochschulen die Hauptstadtzulage in voller Höhe zusteht. Gute Arbeitsbedingungen sind essentiell für einen exzellenten Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin.
Gleichzeitig dürfen die Hochschulen mit der Gegenfinanzierung der Hauptstadtzulage nun nicht alleine gelassen werden. Wir fordern Finanzsenator Evers auf, die dafür notwendigen zusätzlichen Mittel bereitzustellen.”
Sven Meyer, Sprecher für Arbeit der SPD-Fraktion, fügt an: “Das Urteil ist wegweisend und ein wichtiger Schritt die Zweiklassenbehandlung unter den Beschäftigten des Landes Berlins zu beenden. Nun gilt es sicherzustellen, dass alle Beschäftigte unter dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) ebenfalls die Hauptstadtzulage erhalten - sie haben es verdient! Wir erwarten von Finanzsenator Evers, dass dieses Urteil nun auch für Beschäftigte anderer Betriebe Berlins, wo der TV-L angewandt wird, umgesetzt wird.”
