Sevim Aydin
15.04.2025 | Mit dem Erlass der Mietenbegrenzungsverordnung hat der Senat heute bis Jahresende 2025 die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse in ganz Berlin gesichert. Das kommentiert unsere Sprecherin für Wohnen und Mieten, Sevim Aydin:
„Ich begrüße ausdrücklich, dass die Berliner Verordnung zur Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert wurde. Damit schaffen wir den notwendigen Spielraum, damit die künftige schwarz-rote Bundesregierung auf Bundesebene die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für weitere vier Jahre verlängern kann. Jetzt ist der Bundestag am Zug: Die entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch muss zügig verlängert werden, damit wir in Berlin über das Jahr 2025 hinaus bei Wiedervermietungen die Mietpreise wirksam begrenzen können.
Gerade in Berlin ist das von zentraler Bedeutung – denn laut aktuellem Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist die Mietpreisbremse derzeit das einzige vorgesehene Instrument zur Regulierung von Mietpreisen. Eine Absenkung der gesetzlichen Kappungsgrenze – selbst in angespannten Wohnungsmärkten – ist bisher nicht vorgesehen. Umso wichtiger ist es, dass wir die bestehenden Instrumente konsequent sichern und nutzen.“