PM SPD-Fraktion: Lehrkräftebindung durch attraktive Verbeamtung

Marcel Hopp

Wahlbezirk: 
Neukölln
Sprecher für Bildung
Sprecher für Wissenschaft und Forschung
Marcel Hopp, MdA

Lehrkräftebindung durch attraktive Verbeamtung und rechtssicheren Nachteilsausgleich für Tarifbeschäftigte

09.02.2023 | Auf Betreiben der SPD-Fraktion hat die Koalition ein umfangreiches Gesetzespaket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrkräfteberufs, einem rechtssicheren Nachteilsausgleich für weiterhin tarifbeschäftigte Lehrkräfte und der entsprechenden Berücksichtigung der Stellenumwandlungen im Haushaltsgesetz vorgelegt, welches heute vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Damit wurde ein zentrales bildungspolitisches Wahlversprechen der SPD, welches in den Koalitionsvertrag verhandelt werden konnte, umgesetzt, um dem Ziel einer bestmöglichen Lehrkräfteversorgung der öffentlichen Schulen Berlins näher zu kommen.

 

Hierzu erklärt Marcel Hopp, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Unser übergeordnetes Ziel ist die Personallücke bei den Lehrkräften zu schließen. Wir arbeiten mit vollem Einsatz für gute Bildung und gute Arbeitsbedingungen in unseren Schulen! Dazu ist die Verbeamtung ein zentraler Baustein für uns. Sie wird mehr Lehrkräfte halten und die Attraktivität Berlins als Arbeitgeberin erhöhen. Da Berlin zuletzt als einziges Bundesland nicht verbeamtet hat, ist ein Wettbewerbsnachteil entstanden, der sich unter einem zunehmenden, bundesweiten Personalmangel nicht weiter hinnehmen lässt.“

Durch eine vorübergehende Anhebung der Altersgrenze zur Verbeamtung von Lehrkräften auf 52 Jahre bekommen rund 16.000 Bestandslehrkräfte ein Angebot zur Verbeamtung – unter diese Regelung fallen all jene Lehrkräfte, die im laufenden Schuljahr das 52. Lebensjahr vollenden. Für Lehrkräfte aus dem öffentlichen Schuldienst anderer Bundesländer gilt die angehobene Altersgrenze sogar bis zum Ende des Schuljahres 23/24. Zusätzlich können Beamt:innen außerhalb des Berliner Landesdienstes ohne fünfjährige Wartefrist nach Berlin wechseln – das Drehtürverbot ist entfallen.
Durch die Anrechnung von Tätigkeiten angestellter Lehrkräfte können Bestandslehrkräfte bei entsprechender Eignung direkt auf Lebenszeit verbeamtet werden. Für Funktionsstelleninhaber:innen ist grundsätzlich eine Verbeamtung im Beförderungsamt vorgesehen. Auch Lehrkräfte im Mutterschutz oder andere beurlaubte oder freigestellte Lehrkräfte können die Verbeamtung beantragen.

Für alle jene Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, ist unter Wahrung des Abstandsgebotes ein monatlicher Nachteilsausgleich von bis zu 300 Euro als Zulage als faires und rechtssicheres Angebot vorgesehen. In Anlehnung an das Sächsische Modell wurde eine Lösung erarbeitet und ausgeschöpft, die tarifkonform und seriös umsetzbar ist, um dem Personalmangel zu begegnen.

Ein Online-Verfahren zur Beantragung der Verbeamtung für Bestandslehrkräfte ist im Zuge des Verfahrens von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorgesehen und wird in Kürze freigeschaltet.