Martin Matz
Jan Lehmann
30.07.2026 | In der gestrigen Sondersitzung des Innenausschusses haben sich Senat und Sicherheitsbehörden den Fragen der Abgeordneten zum Islamistischen Anschlag auf den CSD gestellt.
Im Vordergrund stand die Frage, warum die Generalstaatsanwaltschaft bei einem bekannten Gefährder wie Abdul B. mit Bezug zum Islamischen Staat Anträge nach dem Jugend- statt dem Erwachsenenstrafrecht stellt, wodurch ein Vorbewährungsbeschluss durch das AG Tiergarten erst möglich wurde.
Nun gilt es die Antworten des Senats, der Polizei und des Verfassungsschutzes auszuwerten sowie die weiteren Ermittlungen des Generalbundesanwaltes und des Bundeskriminalamtes abzuwarten.
Martin Matz, Sprecher für Inneres:
„Für mich hat sich die Vermutung bestätigt, dass die viel diskutierte Gerichtsentscheidung, keine direkt vollstreckbare Haftstrafe zu verhängen, auch dadurch zustande kam, dass die Staatsanwaltschaft keine Anwendung von ‚Erwachsenenstrafrecht‘ aktiv betrieben hatte. Hier ist nach meiner Einschätzung Nacharbeit der Justizverwaltung erforderlich, um ähnlich gelagerte Fälle künftig anders zu lösen.
Wir werden aber auch über die Anwendungsregeln für Fußfesseln nach dem Berliner ASOG und die Frage von Regulierungen von Mietwagenunternehmen sprechen müssen."
Jan Lehmann, Sprecher für Recht:
„In Zukunft wird darauf zu achten sein, dass bei heranwachsenden Gefährdern Anträge nach dem Jugendstrafrecht möglichst nicht gestellt werden.“
