Alexander Freier-Winterwerb
01.06.2026 | Die SPD-Fraktion setzt sich für die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ein. Dazu haben wir einen Antrag beschlossen, mit dem im Rahmen einer Bundesratsinitiative eine Änderung des Grundgesetzes angestoßen werden soll.
Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Ergänzung des Art. 6 GG durch einen neuen Absatz 1a:
„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.”
Wir wollen damit sicherstellen, dass künftig das Kindeswohl bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, angemessen berücksichtigt wird. Darüber hinaus sollen die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und Beteiligung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife verfassungsrechtlich abgesichert werden.
Alexander Freier-Winterwerb, Sprecher für Kinder, Jugend und Familie:
„Kinder sind nicht nur die Zukunft unserer Gesellschaft - sie sind Menschen mit eigenen Rechten, hier und jetzt. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, auf gewaltfreie Erziehung, auf Förderung und auf eine echte Chance, sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit zu entwickeln. Es ist manchmal erschreckend, was Kinder erleben müssen: Gewalt, Vernachlässigung, Überforderung, fehlende Unterstützung oder das Gefühl, nicht gehört zu werden. Genau deshalb gehören Kinderrechte ins Grundgesetz.
Kinderschutz darf kein nachrangiges Thema sein. Behörden, Gerichte, Schulen, Kitas und Jugendämter brauchen einen klaren verfassungsrechtlichen Maßstab: Das Wohl des Kindes muss immer mitgedacht und ernsthaft berücksichtigt werden. Zugleich müssen auch Eltern in ihrer Verantwortung gesehen werden. Eltern haben Rechte - aber sie haben vor allem Verantwortung. Kinder sind kein Besitz ihrer Eltern. Sie haben eigene Würde, eigene Bedürfnisse und eigene Stimmen.
Mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz machen wir deutlich: Kinder haben ein Recht darauf, geschützt, gefördert und beteiligt zu werden. Der Staat muss Familien unterstützen, aber er muss auch handeln, wenn Kinder nicht ausreichend geschützt sind. Das ist keine Symbolpolitik. Das ist ein klares Versprechen an jedes Kind in unserem Land.“
