Mietpreisprüfstelle

Wir machen Schluss mit Mietwucher!

Viele Berliner:innen zahlen zu viel Miete – oft ohne es zu wissen. Seit März 2025 gibt es deshalb ein auf Initiative der SPD-Fraktion eingerichtetes, kostenloses Angebot des Landes Berlin: die Mietpreisprüfstelle. Sie ermöglicht es allen Berliner Haushalten, ihre Miethöhe von Fachleuten überprüfen zu lassen und herauszufinden, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt. 

Doch was bedeutet eine überhöhte Miete überhaupt konkret? In Berlin gilt aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage die Mietpreisbremse, d.h. bei Neuvermietungen darf die Miete grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ab einer Überschreitung von mehr als 20 % spricht man von einer Mietpreisüberhöhung – in besonders schweren Fällen kann sogar Mietwucher vorliegen. 

Wie richtig und wichtig die Arbeit der Mietpreisprüfstelle ist, zeigen die Ergebnisse der bisherigen Überprüfungen. In 320 von 339 geprüften Fällen zwischen April und Dezember 2025 war die Miete zu hoch. Anders gesagt: In über 94 % der Fälle wurde zu viel Mieteverlangt. Bei 222 Fällen lag die Miete um mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete – hier besteht sogar der Verdacht auf Mietwucher. Weitere 82 Fälle wiesen eine Überschreitung von 20 bis 50 Prozent auf und gelten damit als Mietpreisüberhöhung. Bei 16 Mietverträgen war die Miete zwischen 10 und 20 % erhöht, was zumindest ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse darstellen kann. Lediglich sechs Prozent der geprüften Mieten bewegten sich in einem zulässigen Bereich. 

Jetzt gehen wir sogar noch einen Schritt weiter und wollen bis zum Ende der Legislatur, wie in der  Resolution aauf unserer Klausurtagung 2026 in Rostock beschlossen, ein digitales Mietenkataster einführen. Das Berliner Mietenkataster ist eine systematische Übersicht über den Berliner Wohnungsbestand und die jeweiligen Miethöhen. Es bildet die Grundlage dafür, alle Wohn- und Mietverhältnisse in Berlin auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Überhöhte und rechtswidrige Mieten werden automatisch erkannt und notwendige Verfahren können eingeleitet werden.

Wir machen Schluss mit rechtswidrigen Mieten. Wer unzulässige Mieten fordert, muss mit Konsequenzen rechnen 


Die Mietpreisprüfstelle ist im Rahmen der Gesetzesinitiative „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ eingerichtet worden. Das Gesetz zur Einrichtung der Mietpreisprüfstelle wurde in 1. und 2. Lesung, sowie in den zuständigen Fachausschüssen beraten und am 17.10.2024 beschlossen. Der gesamte Beratungsverlauf ist hier zu finden.

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/27 ist die Mietpreisprüfstelle finanziell gestärkt worden, wie sich aus dem folgenden Änderungsantrag vom 05.12.2025 ergibt.