Landesmindestlohn

Gute Arbeit muss zum Leben reichen –
heute und im Alter.

Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Land Berlin den Landesmindestlohn deutlich anhebt. Zum 1. Januar 2026 steigt er von 13,69 Euro auf 14,84 Euro pro Stunde, 2027 folgt der nächste Schritt auf 15,58 Euro. Damit setzen wir ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit und Respekt vor der Leistung der Beschäftigten in dieser Stadt.
Künftig wird der Berliner Landesmindestlohn verbindlich an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. So wird sichergestellt, dass Löhne nicht von der Preisentwicklung abgehängt werden und Erhöhungen verlässlich, regelmäßig und planbar erfolgen. Wer jahrzehntelang in Vollzeit gearbeitet hat, muss im Alter von seiner Rente leben können – ohne auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen zu sein. Genau daran richtet sich der Landesmindestlohn aus.

Der Berliner Senat erhält die Möglichkeit, notwendige Anpassungen künftig per Rechtsverordnung vorzunehmen. Dabei gilt: Der Landesmindestlohn bleibt stets oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns und darf diesen um bis zu 1,50 Euro übersteigen. Berlin übernimmt Verantwortung und nutzt seinen politischen Gestaltungsspielraum im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Gesetzesnovelle: Zuschläge und Zulagen bleiben unberührt. Sie werden nicht auf den Landesmindestlohn angerechnet, sondern erhöhen das Entgelt zusätzlich. Leistung, Belastung und besondere Arbeitszeiten müssen sich weiterhin lohnen. Gerade in den unteren Lohngruppen ist es besonders ungerecht, Zuschläge zu verrechnen, weshalb dieser Schritt so wichtig ist.


Das Gesetz wurde in 1. und 2. Lesung, sowie in den zuständigen Fachausschüssen beraten und am 06.11.2025 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen.

Der gesamte Beratungsverlauf ist hier zu finden.