Linda Vierecke
Raed Saleh
26.02.2026 | Wir setzen ein starkes Zeichen für den Erhalt unserer grünen Oasen: Als erstes Bundesland haben wir ein eigenes Kleingartengesetz verabschiedet und schützen damit dauerhaft unsere landeseigenen Kleingartenanlagen.
56.280 Kleingärten auf insgesamt 2.283 Hektar Land prägen das Stadtbild und sind weit mehr als Orte der Erholung. Sie schaffen Raum für sozialen Austausch und fördern die Verbindung zur Natur mitten in der Großstadt. Für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bieten sie einen Lebensraum und stärken somit die biologische Vielfalt der Stadt.
Das neue Kleingartenflächensicherungsgesetz schützt alle landeseigenen Kleingartenanlagen dauerhaft vor einer Flächenreduzierung. Eine Umwidmung einzelner Parzellen ist nur in klar definierten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.
Ausnahmen, unter denen eine Umwidmung der Flächen genehmigt werden kann, sind die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum und sozialer Infrastruktur. Zudem gilt, dass bei einer Umwidmung zeitgleich Ersatzflächen in gleicher Größe und im Einzugsbereich bereitgestellt werden müssen.
Mit unserem Gesetz übernehmen wir Verantwortung in Zeiten von Klimawandel und Artensterben. Grün- und Freiflächen werden bewusst gesichert – als unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen und lebenswerten Stadtentwicklung.
Raed Saleh, Fraktionsvorsitzender: „Ich freue mich, dass wir jetzt endlich langfristige Sicherheit schaffen für die Kleingärtner:innen in Berlin. Ob jung und alt, alteingesessen und zugezogen – Berlins Kleingärten bringen die unterschiedlichsten Menschen zusammen. Für hunderttausende Berliner:innen sind sie auch ein Stück Heimat und Zuhause in der Metropole Berlin. Diese Oasen der Erholung sind aus unserer Stadt nicht mehr wegzudenken – deshalb ist es richtig, dass wir sie nun für kommende Generationen schützen und sichern.“
Linda Vierecke, Sprecherin für Umwelt- und Klimaschutz: „Ich kämpfe im Parlament seit langem dafür, dass unsere Kleingärten in Berlin endlich gesetzlich geschützt werden. Seit 1990 ist rund ein Drittel der Kleingartenflächen verschwunden. Mit jeder verlorenen Gartenparzelle verlieren wir nicht nur Orte der Gemeinschaft, sondern auch ökologisch wertvolle Flächen, wichtige Kaltluftschneisen und Rückzugsräume für Mensch und Natur. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt endlich geliefert haben. Mit dem geplanten Gesetz werden unsere landeseigenen Kleingärten in der Stadt dauerhaft geschützt. Das ist nicht nur ein Gewinn für die Natur, sondern auch für die Lebensqualität in unserer Stadt.“
