KitaFöG-Reform: Mehr Chancen für Kinder, bessere Personalschlüssel, weniger Bürokratie

04.12.2025 | Mit der Reform des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG), die wir heute im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen haben, stellen CDU und SPD die Weichen für eine spürbare Qualitätsverbesserung in den Berliner Kitas. Im Mittelpunkt stehen ein früherer und einfacherer Zugang zur Kita, bessere Personalschlüssel bei den Unter-Dreijährigen, mehr Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf und weniger Bürokratie für Familien.
 
Künftig erhalten alle Berliner Kinder, die wir sonst nicht ins System bekommen, zum 3. Geburtstag automatisch einen Kita-Gutschein mit Teilzeitförderung – den Willkommensgutschein. Mit einem digitalen Antragsverfahren wird der Zugang zur Kita vereinfacht, Eltern und Verwaltung gleichermaßen entlastet und mehr Kinder kommen rechtzeitig vor der Einschulung in gute frühkindliche Bildung. 
Parallel dazu wird die verbindliche vorschulische Sprachförderung neu aufgestellt: Sprachfördergutscheine werden mit dem Kita-Gutschein verknüpft und können künftig in allen Kitas mit ausreichender Betreuungszeit eingelöst werden. Ziel ist, deutlich mehr Kinder mit Sprachförderbedarf zu erreichen und ihre Bildungschancen zu verbessern. 
 
Ein Schwerpunkt der Reform ist die Verbesserung der Personalschlüssel bei den Unter-Dreijährigen. Der Berliner Schlüssel wird – abhängig von der Betreuungszeit – schrittweise an die wissenschaftlich empfohlenen angenähert. Damit wird die Qualität der Betreuung erhöht und Fachkräfte entlastet. 
 
Die bisherige, stark an „nichtdeutscher Herkunftssprache“ und einzelnen Sozialindikatoren orientierte Zuschlagslogik wird grundlegend neu geordnet. Künftig soll ein Partizipationszuschlag genau die Einrichtungen stärken, in denen besonders viele Kinder von Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) profitieren – also Familien mit geringem Einkommen. In sozial besonders herausfordernden Lagen (ab einer BuT-Quote von 40%) schaffen wir eine neue Zuschlagsstufe und konzentrieren noch mehr Personal dort, wo es gebraucht wird.
 
Die Reform stärkt zudem die Rechte von Kindern mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Künftig wird der Kündigungsschutz verbessert, und Träger sollen in ihren Konzeptionen klar darstellen, wie sie das gemeinsame Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderungen sichern. Ziel ist, Inklusion in Kitas verbindlicher zu verankern. 
 
Alexander Freier-Winterwerb, Sprecher für Jugend, Kinder und Familie: „Gute Kitas sind die erste Stufe unseres Bildungssystems – und für viele Kinder der entscheidende Start in ihr weiteres Leben. Mit der KitaFöG-Reform sorgen wir für konkrete Verbesserungen im Alltag – kleinere Gruppen für die Jüngsten, ein sicherer Platz für Kinder mit Behinderungen, weniger Antragsaufwand für Eltern. Und wir halten Geld im System und verhindern so ungesteuerte Schließungen. Das ist eine Investition in die Zukunft, trotz knapper Kassen, denn jeder Euro, den wir heute Investieren, wird sich in Zukunft vielfach wieder auszahlen.“