Iris Spranger
Martin Matz
Mirjam Golm
04.12.2025 | In der heutigen Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses haben wir nach konstruktiven Verhandlungen und einem intensiven parlamentarischen Beratungsverfahren die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), auf dessen Grundlage die Berliner Polizei bei der Gefahrenabwehr operiert, beschlossen.
Die Reform ist eine Reaktion auf die sich verändernde Sicherheitslage unter Einbezug fortschrittlicher technologischer Entwicklungen. Sie wird die Möglichkeiten der Polizei, unter Wahrung verfassungsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben, an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen.
Mit dem Verbot des Racial Profiling wird das Gesetz dem im Grundgesetz verankerten Diskriminierungsverbot angepasst, das sicherstellt, dass das physische Erscheinungsbild einer Person keine zulässige Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen oder Überwachungen darstellt. Dieser Grundsatz wird nun in der Polizeiausbildung noch stärker berücksichtigt.
Künftig kann die Polizei zur Verhütung terroristischer Straftaten und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität auch verschlüsselte Telekommunikation überwachen. Außerdem wird sie befugt sein, im öffentlich zugänglichen Internet anhand biometrischer Daten den Aufenthalt von Personen zu ermitteln. Diese Maßnahmen bedürfen der gerichtlichen Anordnung.
Um den zunehmenden hybriden Bedrohungen Rechnung zu tragen, regeln wir die Drohnenabwehr nunmehr als Standardmaßnahme.
Eines unser wichtigsten Ziele ist die Verbesserung des Opferschutzes und der Schutz vor partnerschaftlicher oder geschlechtsbezogener Gewalt.
Diesbezüglich regeln wir im Einzelnen:
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Das Verbot zum Betreten der gemeinsamen Wohnung (sog. Wegweisungen) kann um weitere 14 Tage auf insgesamt 28 Tage verlängert werden.
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Personen, von denen erhebliche Gefahren ausgehen, können durch gerichtliche Anordnung dazu verpflichtet werden, eine elektronische Überwachung („Fußfessel“) ihres Aufenthaltes zuzulassen.
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Stärkung des operativen Opferschutzes, indem die Polizei Auskünfte über personenbezogene Daten von Betroffenen verweigern darf und darauf hinwirken kann, dass auch andere Behörden und sonstige (nicht-) öffentliche Stellen entsprechend verfahren.
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Verlängerung der Speicherfrist von Videoaufnahmen im ÖPNV von 48 auf 72 Stunden, um Opfern und auch Zeug:innen ausreichend Zeit für eine Meldung bei Behörden zu ermöglichen.
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Wir ermöglichen bei der Arbeit von Ordnungsbehörden und der Polizei die interdisziplinäre Zusammenarbeit durch Fallkonferenzen mit einem datenschutzkonformen Austausch von personenbezogenen Daten.
Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport: „Diese Reform ist die längst überfällige Modernisierung der Möglichkeiten für die Polizei. Wir passen die Befugnisse den Herausforderungen an, geben der Polizei mehr Rechte und sorgen dafür, dass sie technisch auf die Höhe der Zeit kommt. Gleichzeitig wahren wir die Bürgerrechte und stärken nachhaltig den Opferschutz, insbesondere für Frauen.“
Martin Matz, Sprecher für Inneres: „Wir passen die Arbeitsinstrumente der Polizei Berlin zeitgemäß an und sorgen gleichzeitig dafür, dass sich die Berlinerinnen und Berliner weiter auf ihre Polizei verlassen können. Die Menschen möchten Schutz vor Kriminalität durch unsere Polizei Berlin, sie wollen aber auch, dass die Instrumente verhältnismäßig sind. Die Proteste gegen biometrische Gesichtserkennung in Fußballstadien haben das gut gezeigt – und deswegen verbieten wir beispielsweise diese biometrische Echtzeitidentifizierung bei Überwachungskameras in Berlin gesetzlich. Die Polizei bekommt stattdessen genau das, was sie wirklich braucht."
Mirjam Golm, Sprecherin für Frauen und Gleichstellung: „Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie schnellen und wirksamen Schutz. Die Verlängerung der Wegweisung und der Einsatz der elektronischen Fußfessel sind konkrete Verbesserungen, die Sicherheit schaffen und gefährliche Situationen entschärfen. Mit der ASOG-Reform stärken wir den Gewaltschutz entscheidend und setzen ein klares Signal für die Sicherheit und Selbstbestimmung von Frauen.“
