Mehr Gartenglück für Berlin

Mehr Gartenglück für Berlin

31.03.2021 | Für uns gehören die vielen Tausend Kleingärten zu Berlin, genauso wie die Goldelse oder das Brandenburger Tor. Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag von 2016 selbstverpflichtet, Kleingärten dauerhaft zu sichern.  Als SPD-Fraktion haben wir im März 2021 einen Gesetz­entwurf beschlossen, Wohnungsbau auf landeseigenen Kleingartenflächen auszuschließen und auf privaten Flächen diesen Schutz über die Erstellung von B-Plänen zu gewährleisten.

Wir schützen unsere Kleingartenanlagen  – für ein lebenswertes Berlin.

Im Koalitionsvertrag von 2016 haben wir uns dazu selbstverpflichtet, Kleingärten dauerhaft zu sichern. Die Sicherung über den Kleingartenentwicklungsplan, den die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im September 2020 vorgelegt hat, bietet einen Schutz für einen Zeitraum bis zum Jahr 2030 und ohne gesetzliche Bindung. Hinzu kommt, dass nach aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ab 2030 über 45 Hektar Kleingartenflächen in 20 Kleingartenanlagen für Wohnungsbau genutzt werden sollen. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion am 23. März 2021 per Fraktionsbeschluss einen Gesetzesentwurf beschlossen, Wohnungsbau auf landeseigenen Kleingartenflächen dauerhaft auszuschließen und auf privaten Flächen diesen Schutz über die Erstellung von B-Plänen zu gewährleisten. Damit stellen wir als Alternative für einen auf 9 Jahre befristeten Verwaltungsplan unser dauerhaftes Landesgesetz zur Debatte.

Die Berliner Kleingärten sind ein Freiraum-Erbe, das uns die Stadtväter und -mütter der vergangenen Jahrzehnte hinterlassen haben. Gerade jetzt in Zeiten des Klimawandels ist dieses Freiraum-Geschenk wertvoller denn je und muss geschützt werden. Was Ernst Reuter und Willy Brandt erhalten und an uns übergeben haben, sollte nicht leichtfertig durch Zögerlichkeit aufgegeben werden.