26.06.2025 | Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute ein umfassendes Gesetzespaket zur Verwaltungsreform beschlossen, das die Grundlage für eine effizientere, bürgerfreundlichere und klar strukturierte Verwaltung in der Stadt legt. Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Landesorganisationsgesetz (LOG), das das bisher geltende Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) ablösen wird. Es beinhaltet die Festlegung klarer Zuständigkeiten, die Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung durch die Senatsverwaltungen und die Stärkung der Bezirke. Mit der ergänzenden Verfassungsänderung werden die Systematik des Zuständigkeitskatalogs, die Beteiligungsrechte der Bezirke, das Eingriffsrecht des Senats und der Grundsatz der Konnexität geschärft. Beschlossen wurden die Gesetze mit Stimmen der Koalition aus CDU und SPD gemeinsam mit den Fraktionen von Grünen und Linken.
Lars Rauchfuß und Matthias Kollatz als Berichterstatter der SPD-Fraktion: "Es liegt bei der Aufgabenbeschreibung und der Umsetzung der Reform noch viel Arbeit vor uns. Mit dem Beschluss der Verwaltungsreform haben wir aber eine gute Grundlage gelegt, klare Zuständigkeiten und vor allem klare Verantwortlichkeiten in der Verwaltung zu definieren.
Fehlende Verantwortungsübernahme bei der Erledigung der Verwaltungsaufgaben und der Verweis auf andere Stellen ist damit jedenfalls nicht mehr zu rechtfertigen. Wir stärken gleichermaßen die gesamtstädtische Steuerung als auch die Bezirke. Für die SPD-Fraktion war dabei besonders wichtig, die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten - die Reform soll für sie spürbare Verbesserungen bringen."
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