10.07.2025 | Im Zuge der aktuellen Einbringung der ASOG-Novelle im Abgeordnetenhaus möchten wir als SPD-Fraktion die Bedeutung dieser Modernisierung hervorhoben.
Diese Novelle ist eine Antwort auf den technologischen Fortschritt, der vor 20 Jahren noch nicht absehbar war. Dies betrifft beispielsweise die Suche nach Tatverdächtigen im Internet oder die Nutzung von Videoüberwachung zur biometrischen Identifizierung.
Hinsichtlich der biometrischen Echtzeit-Identifizierung durch Überwachungskameras positioniert sich die SPD-Fraktion klar mit einem Nein. Sie lehnt die Registrierung aller Personen ab, die zufällig von einer Kamera erfasst werden.
Anders verhält es sich bei der nachträglichen, vergleichenden Suche nach Bildern von zur Fahndung ausgeschriebenen Personen. Hier spricht sich die Fraktion dafür aus, der Polizei eine Rechtsgrundlage zu geben. Als Begründung führt Matz an, dass kommerzielle Software wie "PimEyes" es bereits Journalisten ermöglicht, den Aufenthaltsort von Personen zu ermitteln, wie im Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Klette geschehen. Daher soll dies auch der Berliner Polizei erlaubt werden – jedoch ausschließlich für bestimmte Sachverhalte und nur mit gerichtlicher Anordnung.
Weitere wichtige Punkte aus SPD-Perspektive:
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Entschiedenere Unterstützung bei häuslicher Gewalt (Opfer- und Tatverdächtigen-Kontaktdaten dürfen an Beratungsstellen übermittelt werden, Fallkonferenzen mit datenschutzkonformem Austausch, Verlängerung von Wegweisungen nach 14 Tagen um weitere 14 Tage möglich, elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell)
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Racial Profiling – Das Verbot wird auf Gesetzesebene verankert und spielt dadurch u.a. eine größere Rolle z.B. bei der Polizeiausbildung. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die gleichzeitige Begrenzung anlassloser Kontrollen.
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Begrenzung anlassloser Kontrollen durch mehr Parlamentsrechte bei der Festsetzung von kriminalitätsbelasteten Orten („kbO“) und Waffenverbotszonen – beides wird durch Verordnungen festgelegt, Waffenverbotszonen mit 21 Tage Frist („Genehmigungsfiktion“). Auch kbO erfahren dadurch ein „Upgrade“, sie wurden bisher von der Innenverwaltung allein festgelegt.
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Videoüberwachung kann an kbO künftig ergänzend eingesetzt werden (Koalitionsvertrag). Es gibt aber keineRechtsgrundlage für Videoüberwachung außerhalb von kbO (ungeachtet der Videoüberwachung nach Hausrecht im ÖPNV).
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Die Bundesländer und der Bund haben sich darauf vereinbart, verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesysteme einzuführen, um bereits vorhandene Daten besser auswerten zu können. Das ASOG ermöglicht dies dann auch, in der Gesetzesbegründung haben wir allerdings deutlich hinterlegt, dass nur europäische Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Das dient dazu, anders als süddeutsche Bundesländer keine Zusammenarbeit mit der Firma PALANTIR von Peter Thiel einzugehen.
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Weder durch Datenanalyse mit Hilfe von KI noch durch die Software zur Aufmerksamkeitsunterstützung dürfen automatisierte Konsequenzen oder Handlungen erfolgen. Polizeiliche Handlungen dürfen nur durch Polizeivollzugskräfte ausgelöst werden.
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Zwar führen wir Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen ein, begrenzen dies im Gefahrenabwehrrecht aber eindeutig auf Terrorabwehr und Organisierte Kriminalität. Dieses Instrument dürfte zahlenmäßig keine große Rolle spielen, da auch die Zahl der QTKÜ nach Strafprozessordnung, die es bereits gibt, in Berlin nur selten eingesetzt wird (z.B. 4mal im Jahr 2022)