22.07.2026 | Wir müssen nicht darüber sprechen, ob junge Menschen reif genug sind, um sich an Wahlen zu beteiligen. Denn: Junge Menschen sind unmittelbar und oft nachhaltiger als ältere Generationen von politischen Entscheidungen wie in der Klima-, Bildungs- oder Rentenpolitik betroffen. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Heranwachsende auch über politische Sachverhalte bei Wahlen abstimmen dürfen. Zudem tragen Jugendliche ab 16 Jahren schon weitestgehend Verantwortung für ihr Leben: sie dürfen arbeiten, eine Ausbildung beginnen und müssen Steuern zahlen. Mit der Absenkung des Wahlrechts wird die politische Teilhabe und ein gesteigertes Interesse an Politik und Demokratie aktiv gestärkt.
Auf Initiative der SPD-Fraktion hat das Berliner Abgeordnetenhaus Ende 2023 mit einer Verfassungsänderung sowie einer Änderung des Landeswahlgesetzes das Wahlalter auf 16 abgesenkt. Damit erhalten rund 50.000 erstwählende 16- und 17-Jährige die Möglichkeit bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2026 und zukünftig auch über Volksentscheide abzustimmen.
Raed Saleh, Fraktionsvorsitzender: „Das Wahlalter 16 ist eine gute Entscheidung für unsere Stadt und ein echter Erfolg für unsere Demokratie. Dass junge Menschen über die wichtigen Zukunftsfragen unserer Zeit mitentscheiden können, ist ein wichtiger Schritt für mehr gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen und ein Gewinn für uns alle. Als SPD-Fraktion haben wir uns lange für die Absenkung des Wahlalters eingesetzt. Für mich persönlich geht ein echtes Herzensprojekt in Erfüllung.“
Alexander Freier-Winterwerb, Sprecher für Jugend: „Unsere Demokratie muss gefördert und verteidigt werden. Mit der Entscheidung, das Wahlalter in Berlin auf 16 Jahre zu senken, wollen wir einen Beitrag dazu leisten, junge Bürger:innen zum Mitmachen zu ermutigen!“
Die Verfassungsänderung (Drucksache 19/1169) sowie die Änderung des Landeswahlgesetzes (19/1170) zur Absenkung des Mindestalters für die Ausübung des aktiven Wahlrechts für die Wahl zum Abgeordnetenhaus vom vollendeten 18. Lebensjahr auf das vollendete 16. Lebensjahr wurde in insgesamt zwei Lesungen sowie in den zuständigen Fachausschüssen beraten und am 14.12.2023 beschlossen.
Der gesamte Beratungsverlauf der beiden Drucksachen ist hier und hier zu finden
