18.06.2026 | Mit dem Berliner Landesgaststättengesetz wird das aus der Zeit gefallene Bundesgaststättengesetz von 1971 an die Dynamik und urbane Vielfalt der Gastro-Szene Berlins angepasst.
Mit dem neuen Gesetz werden bürokratische Hürden abgebaut und Verwaltungsverfahren vereinfacht, sodass die Gastwirt:innen besser durch die schwierige wirtschaftliche Lage kommen. Außerdem erleichtert das Gesetz Existenzgründungen und stärkt Investitionen im gastronomischen Bereich.
Um den Bedarf der Außengastronomie mit dem der geltenden Nachtruhe zu vereinbaren, legt laut Gesetz der Senat zentral fest, welche Kieze als „Ausgehviertel“ gelten, wobei die Bezirke ihre örtliche Expertise einbringen. In besagten Straßenzügen wird eine verlängerte Öffnungszeit der Außengastronomie ermöglicht. Ziel ist, dass eine unterschiedliche Handhabung in den Bezirken ausgeschlossen wird.
Wir erhalten mit dem Gesetz eine lebendige Stadt und schreiben gleichzeitig verbindliche Regeln für alle fest.
Das Gesetz wurde in 1. und 2. Lesung sowie in den zuständigen Fachausschüssen beraten und am 18.06.2026 im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen.
Der Beratungsverlauf ist hier zu finden.
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