Baumgesetz

23.10.2025 | Mit dem Baumgesetz legen wir einen konkreten Maßnahmenplan vor, um Berlin bis 2040 hitzefest zu machen.

Was heißt das konkret?

Berlin bekommt bis 2040 fast 300.000 neue Bäume. Bäume sind der wirksamste Hitzeschutz in der Stadt, denn sie spenden Schatten und kühlen ihre Umgebung. Berlin verfügt über einen großen Schatz an Straßenbäumen – aktuell rund 430.000. Dieses kostbare Gut gilt es zu schützen und zu erweitern. Deswegen legt das Gesetz fest, dass die Zahl der Straßenbäume gehalten und innerhalb von 15 Jahren auf rund 720.000 Straßenbäume erhöht werden soll – alle 15 Meter soll ein Straßenbaum stehen.

Zunächst sollen überall dort Straßenbäume gepflanzt werden, wo bereits einmal ein Baum gestanden hat. Bis 2027 sollen leere „Baumscheiben“ wieder bepflanzt werden und das Zuhause für einen neuen Straßenbaum werden.

Wir schützen unsere bereits bestehenden Bäume. Damit unsere Bäume gesund bleiben, braucht es eine verbesserte Pflege. Wir definieren verbesserte Pflegestandards, um die Zahl unserer Bäume zu sichern, ihre Lebensdauer zu verlängern und Fällungen zu vermeiden.

Wir schaffen vermehrt Grünflächen und Kühlinseln. In Zeiten zunehmender Hitze brauchen Menschen Orte in ihrer Nähe, an denen sie sich abkühlen können. Gerade eng bebaute Stadtteile erhitzen sich tagsüber sehr stark und kühlen nachts nicht mehr ab. In solchen Hitzevierteln schaffen wir mit mehr Grünflächen genau solche „Kühlinseln“, an denen sich heiße Tage besser aushalten lassen und die den gesamten Kiez abkühlen – direkt fußläufig erreichbar.

Hitzeschutz ist eine soziale Frage. Unsere Stadt leidet seit einigen Jahren unter immer längeren Hitzeperioden. Besonders betroffen sind ältere oder chronisch kranke Menschen, Kinder, obdachlose Menschen und Bewohner:innen dicht bebauter Stadtteile mit wenig Grünflächen. Deswegen ist im Gesetz festgelegt, dass Straßenbäume und Kühlinseln prioritär in Hitzevierteln der Stadt angelegt werden, dort wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Wir wollen Regenwasser optimal nutzen. Bäume brauchen Regenwasser, damit sie in den Hitzevierteln ihre Schutzfunktion übernehmen können. Wir gestalten die Stadt so, dass Regenwasser vor Ort versickern und gespeichert werden kann.
So können wir das kostbare Wasser optimal zur Bewässerung und Abkühlung verwenden und es verschwindet nicht mehr ungenutzt in der Kanalisation. Das ist nachhaltiger und wirksamer Klimaschutz.

 

Wie kann man selbst mitmachen?
Bereits seit dem Jahr 2012 gibt es auf Initiative der SPD-Fraktion hin die „Stadtbaumkampagne“. Damit kann man Geld für die Pflanzung neuer Straßenbäume spenden. Tausende Bäume wurden so in Berlin in den vergangenen Jahren gepflanzt. Mit dem Baumgesetz gehen wir nun einen Schritt weiter. Wir stärken die Rechte der Berliner:innen, so dass diese zukünftig selbst aktiv werden und mithilfe von sachkundigen Dienstleistern Bäume auf leeren Baumscheiben pflanzen können. Auch die Begrünung von Baumscheiben wird mit dem Gesetz leichter und rechtssicher gemacht.
Denn wirksamer Klimaschutz geht uns alle an. Jede:r Einzelne kann einen wertvollen Beitrag zur Begrünung unserer schönen Stadt leisten – auch direkt vor der eigenen Haustür.

Wie soll das Gesetz umgesetzt werden?
Das Baumgesetz legt nicht nur die Ziele fest, sondern beschreibt auch, wie das ermöglicht werden soll. Dafür wird ein sogenannter „Steuerungskreis“ eingerichtet, dem sowohl die Verwaltung als auch Infrastrukturunternehmen sowie Expertinnen und Experten der Wissenschaft und Zivilgesellschaft angehören werden. Zudem wird der Berliner Senat einen ressortübergreifenden Aufbaustab einrichten, um die Umsetzung der Ziele zu planen.

Wie wird die Umsetzung des Gesetzes überprüft?
Das Wissen zur Klimaanpassung in Städten wird von Jahr zu Jahr größer. Damit das Gesetz den größtmöglichen Effekt haben kann, gibt es einen unabhängigen, wissenschaftlichen Beirat, der den Senat bei seiner Klimaanpassungsstrategie mit Gutachten unterstützt. Auch die Möglichkeit eines Sofortprogramms ist vorgesehen.

Wie ist es zu dem Gesetz gekommen?
Viele Gesetze werden im Senat erarbeitet und anschließend vom Abgeordnetenhaus verabschiedet. Das ist beim Baumgesetz anders! Das Baumgesetz entspringt einer breiten Initiative aus der Zivilgesellschaft, die im Jahr 2024 ein Volksbegehren auf den Weg gebracht hat. Die Senatsverwaltung für Umwelt und Klimaschutz hat im Juli 2025 jedoch eine ablehnende Stellungnahme verfasst, woraufhin der Senat den Gesetzesentwurf der Initiative abgelehnt hat.
Anschließend ist der Gesetzesentwurf ab September 2025 von den Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus beraten worden. Gemeinsam mit der Initiative zum Volksentscheid Baum haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzesentwurf beraten und kooperativ einige Änderungen verabredet. Mit diesen Änderungen ist das Baumgesetz nun am 3. November 2025 im Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen worden.

 

Transparenzbekanntmachung (Ar t. 12 der EU-Verordnung 2024/900)
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