Für die Energieversorger ist es ein herber Schlag. Die heute veröffentlichte, schriftliche Urteilsbegründung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 31. Juli 2013 bestätigt: Bundesweit haben viele Gas-Sondervertragskunden Anspruch auf Rückzahlungen unwirksamer Preiserhöhungen. Allein in Berlin könnten mehr als 100.000 Kunden zu viel bezahlt haben, informiert der energiepolitische Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz: