1,1 Milliarden Euro für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung des Abgeordnetenhauses hat am 04.05.2022 mit den Stimmen der rot-grün-roten Koalition den Doppelhaushalt für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung beraten und eine Beschlussempfehlung abgegeben. Demnach sollen die Ausgaben bis 2023 auf 1,12 Milliarden Euro anwachsen und einen historischen Höchststand erreichen. Damit setzt die Koalition den Wachstumskurs der vergangenen fünf Jahre fort und legt damit die Grundlage für die Funktionsfähigkeit von Gerichten, Staatsanwaltschaft, Vollzugsanstalten, Prävention und Opferschutz.
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