Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit

Über 80 Prozent der Berliner:innen leben zur Miete. Für sie entscheidet der Wohnungsmarkt darüber, ob Arbeit, Familie, Pflege, Ausbildung ein selbstbestimmtes Leben im Kiez überhaupt möglich bleiben. Doch genau dieser Markt ist seit Jahren aus dem Gleichgewicht geraten. 

Und die Zahlen sind eindeutig und zeigen sich in einem Vergleich besonders deutlich:

Die mittlere Angebotsmiete lag 2025 bei 15,78 Euro pro Quadratmeter, während die ortsübliche Vergleichsmiete bei nur 7,71 Euro pro Quadratmeter lag. Das bedeutet: Eine Familie, die gerade erst eingezogen ist, zahlt deshalb mitunter doppelt so viel wie ihre Nachbarn, die schon seit Jahren dort wohnen. Diese Lücke ist kein statistisches Detail, sie ist soziale Realität.

Umzüge werden zum Armutsrisiko, Familiengründungen, das Finden der ersten eigenen Wohnung, ein Umzug im Alter oder auch Trennungen werden erschwert. Pflegekräfte, Erzieherinnen, Polizeikräfte oder Handwerkerinnen finden kaum noch Wohnungen in erreichbarer Nähe zu ihrem Arbeitsplatz. Berlin droht eine zunehmende soziale Spaltung.  

Hinzu kommt: Jeder fünfte Haushalt in Berlin muss inzwischen mehr als 40 Prozent seines Einkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden. Gleichzeitig verfügen über 410.000 Haushalte über weniger als 1.500 Euro Haushaltsnettoeinkommen im Monat. Für diese Menschen gibt es kaum Puffer. Steigende Mieten bedeuten Verdrängung. 

 

Seit 2021 wurden fast 65.000 Wohnungen fertiggestellt, bis Ende 2026 sollen es 80.000 sein. Auch der soziale Wohnungsbau wurde massiv gestärkt. Pro Jahr stehen bis zu 1,5 Milliarden Euro im Wohnraumförderfonds bereit, und allein 2024 und 2025 jeweils über 5.000 neue Sozialwohnungen auf den Weg gebracht. 

Wie sagen aber auch: Neubau allein reicht nicht aus, um den Markt zu regulieren
Grund und Boden ist kein beliebig reproduzierbares Gut. Neubau braucht Zeit und wirkt nicht automatisch im leistbaren Segment mit geringen Mietpreisen. Wenn gleichzeitig Wohnungen durch Zweckentfremdung, spekulativen Leerstand oder überzogene Neuvermietungen unter Druck geraten, frisst der Markt jeden Neubauerfolg sofort wieder auf. 
Deshalb verbinden wir Neubau konsequent mit Regulierung.

 

Wir haben das Wohnraumsicherungsgesetz verschärft und zentrale Vollzugslücken geschlossen. Denn Gesetze helfen nur, wenn sie auch durchgesetzt werden. 

> Kernstück ist ein digitales Wohnungs- und Mietenkataster 

Als erstes Bundesland übernimmt Berlin damit die Vorreiterrolle und schafft die Grundlage, alle Wohn- und Mietverhältnisse systematisch auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Vermieter:innen werden künftig verpflichtet, relevante Daten zur Wohnung und zum Mietverhältnis in eine digitale Datenbank einzutragen – etwa Wohnfläche, Dauer des Mietverhältnisses, Nettokaltmiete oder Betriebs- und Heizkosten.


Infobox: Was bedeutet eine zu hohe Miete?
In Berlin gilt aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage die Mietpreisbremse, d.h. bei Neuvermietungen darf die Miete grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. 
Ab einer Überschreitung von mehr als 20 % spricht man von einer Mietpreisüberhöhung – in besonders schweren Fällen kann sogar strafbarer Mietwucher vorliegen


Bei Auffälligkeiten prüft die zuständige Senatsverwaltung, ob es tatsächlich Hinweise auf ein Problem gibt und übermittelt diese an die jeweils zuständigen Stellen.
Das können Stellen sein, die für Wohnungsaufsicht oder Mietpreisüberhöhung zuständig sind.
Diese prüfen dann nach Recht und Gesetz und leiten gegebenenfalls ein entsprechendes Verfahren ein.

Parallel bauen wir die Mietpreisprüfstelle aus. Sie soll nicht nur reagieren, sondern aktiv werden können. Die bisherigen Überprüfungen haben gezeigt, dass in über 94 % der geprüften Fälle rechnerisch eine zu hohe Miete verlangt wurde, teilweise sogar der Verdacht strafbaren Mietwuchers vorlag.


Infobox: Mietpreisprüfstelle
Bereits seit 2025 können die Berliner:innen bei der Mietpreisprüfstelle kostenlos ihre Miete auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. 
Wie richtig und wichtig die Arbeit der Mietpreisprüfstelle ist, zeigen folgende Ergebnisse der bisherigen Überprüfungen: 
In über 94 % der Fälle wurde zu viel Miete verlangt. 
Bei 222 Fällen lag die Miete sogar um mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete: Hier besteht der Verdacht auf strafbaren Mietwucher. 
Weitere 82 Fälle wiesen eine Überschreitung von 20 bis 50 Prozent auf und gelten damit als Mietpreisüberhöhung. 


 

Wohnen entscheidet über Würde, Freiheit und Teilhabe. Wer arbeitet, pflegt, erzieht oder diese Stadt am Laufen hält, muss hier wohnen können.

Für uns als SPD-Fraktion ist deshalb klar: Wohnen ist ein Grundrecht, Wohnen ist Daseinsvorsorge.

Und der Markt allein wird das nicht gewährleisten.


 

Die Mietpreisprüfstelle ist im Rahmen der Gesetzesinitiative „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ eingerichtet worden.
Das Gesetz zur Einrichtung der Mietpreisprüfstelle wurde in 1. und 2. Lesung, sowie in den zuständigen Fachausschüssen beraten und am 17.10.2024 beschlossen. Der gesamte Beratungsverlauf ist hier zu finden.
Das Wohnungs- und Mietenkataster ist im Rahmen des Gesetzentwurfs eines „Wohnraumsicherungsgesetzes“ in insgesamt drei Lesungen sowie in den zuständigen Fachausschüssen beraten und am 02.07.2026 beschlossen worden.
Der gesamte Beratungsverlauf ist hier [TP1.1]zu finden.