Bibliotheksgesetz

Bibliotheken sind offene Orte der Bildung, der Begegnung und der Demokratie
und haben damit einen unschätzbaren Wert in einer Stadt wie Berlin. In Bibliotheken erhalten Menschen ohne Konsumzwang und unmittelbar erreichbar Zugang zu Wissen, Unterhaltung und Kultur. Das Besondere dabei: In Bibliotheken sind alle Willkommen, unabhängig von Alter, Einkommen, Herkunft oder Bildungsbiografie. Und aus diesem Grund schützen wir Bibliotheken als festen Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge mit einem eigenen Bibliotheksgesetz. 

In einer Zeit, in der Wissen jederzeit verfügbar scheint und gleichzeitig Desinformation, Verschwörungserzählungen und Manipulationen zunehmen, braucht es Orientierung. 
Deshalb schützen wir Bibliotheken als soziale Orte, mitten im Kiez -im Sommer kühl, im Winter warm- an denen wir uns alle aufhalten können und dabei unbegrenzt Zugang zu Wissen erhalten.

Solange der Bildungserfolg in Deutschland noch immer stark von der sozialen Herkunft abhängt, werden wir Sozialdemokrat:innen uns im Parlament dafür einsetzen, soziale Orte, die einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit leisten, zu schützen. Deshalb ist das Bibliotheksgesetz aus unserer Sicht auch ein Gesetz für mehr gesellschaftliche Teilhabe.

Unser Bibliotheksgesetz schützt Bibliotheken
vor einer finanzbedingten Schließung, stärkt die Kooperationen mit anderen Bildungsinstitutionen, wie z.B. Schulen und schützt die fachliche Unabhängigkeit der Bibliotheksarbeit. Außerdem wird digitale Teilhabe als feste Aufgabe von Bibliotheken verankert und es wird die Verlängerung von Öffnungszeiten ermöglicht.
Das Gesetz wurde in 1. und 2. Lesung, sowie in den zuständigen Fachausschüssen beraten und am 10.09.2026 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen.

Der gesamte Beratungsverlauf ist hier zu finden.

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