Mit dem Justizgesetz holen wir die Gesetze und Verordnungen zur Berliner Justiz dorthin, wo sie hingehören: ins 21. Jahrhundert. Bisher befanden sich zur Justizorganisation teilweise noch preußische Altbestände im Landesrecht, die aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß sind. Rund 350 Vorschriften, die zum Teil veraltet, ohne Anwendungsbereich oder nicht (mehr) sinnvoll sind, wurden gestrichen. Dafür wurde ein zentrales Gesetz mit nur 68 Vorschriften geschaffen, in dem sämtliche Gerichtsbarkeiten einschließlich der Arbeitsgerichtsbarkeit eine Regelung finden. Zentrale Neuregelungen sind u.a...
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