Direkte Demokratie stärkt unser demokratisches System, denn sie ermöglicht mehr Mitbestimmung in konkreten Belangen der Stadtgesellschaft und unabhängig von Parteipräferenzen. Deshalb verbessert die rot-rot-grüne Koalition in Berlin das Abstimmungsgesetz. Der Gesetzentwurf, dessen erste Lesung in der Plenarsitzung am 4. Juni 2020 erfolgen wird, setzt die Vereinbarungen zu „Mehr direkte Demokratie für Berlin“ aus der Koalitionsvereinbarung um. Er sieht Änderungen des Abstimmungsgesetzes und – teilweise parallele Änderungen – im Bezirksverwaltungsgesetz vor. Ziel ist, das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie zu verbessern und die Verbindlichkeit und Transparenz der direkt demokratischen Verfahren zu erhöhen.
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