Parlament beschließt Landesmindestlohngesetz

12.12.2013 | Das Ber­liner Ab­ge­ord­neten­haus hat heute das Landes­mindest­lohn­ge­setz be­schlossen. Es tritt im Ja­nu­ar 2014 in Kraft. Da­zu er­klärt die arbeits­markt­po­li­tische Sprecherin der SPD-Fraktion, Birgit Monteiro:

"Der heutige Par­la­ments­be­schluss ist für alle Be­schäftigten des Landes Ber­lin, in öffentlichen Unter­nehmen und bei Zu­wendungs­empfängern ein wichtiger Schritt zu mehr so­zialer Ge­rechtig­keit. Zwar kann Berlin den immer noch fehlenden bundes­ge­setzlichen Mindest­lohn nicht er­setzen - aber wir können im eigenen Ein­fluss­bereich als Arbeit­geber mit gutem Beispiel vor­an­gehen. Und das tun wir mit diesem Ge­setz.

Das Landes­mindest­lohn­ge­setz er­gänzt die Regelungen des Ber­liner Aus­schreibe- und Ver­gabe­ge­setzes, mit dem die Bieter um öffentliche Auf­träge des Landes Berlin be­reits ver­pflichtet sind, einen Mindest­lohn von 8,50 Euro zu zahlen.

Wir gehen nun einen Schritt weiter: Mit der Ein­führung eines ge­setzlich ver­bind­lichen Mindest­lohns von 8,50 Euro brutto pro Stunde für Arbeit­nehme­rinnen und Arbeit­nehmer des Landes Berlin, in Unter­nehmen mit über­wiegender Be­teiligung des Landes Berlin, für Be­schäftigte bei ent­gelt­finanzierten, sozialen Dienst­leistungen, für Arbeit­nehme­rinnen und Arbeit­nehmer bei öffentlich ge­förderten Zuwendungsempfängern und für Teilnehmer an sozial­ver­sicherungs­pflichtigen Be­schäftigungs­maß­nahmen kommt Berlin seinen Verpflichtungen für eine sozial ge­rechte Ge­sell­schaft nach.

Denn für uns gilt: Wer Voll­zeit ar­beitet, muss von seinem Lohn auch leben kön­nen. Mit dem heute be­schlossenen Ge­setz haben wir als SPD-Fraktion in der Großen Ko­a­li­ti­on im Ab­ge­ord­neten­haus einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung faire Ent­lohnung ge­macht und Ver­bess­erungen für Ar­beit­nehmer­innen und Ar­beit­nehmer durch­ge­setzt."

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