Berliner Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen: SPD-Fraktion setzt sozial verträgliche Mietenentwicklung und mehr sozialen Wohnungsbau durch

12.11.2015 | Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Gesetzes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin" (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz) im Berliner Abgeordnetenhaus erklären der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh und die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger:
 
„Mit der Verabschiedung des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes wird ein weiterer wichtiger Schritt für die Gewährleistung einer dauerhaften Wohnungsversorgung sowie für eine sozialverträgliche Mietenentwicklung in Berlin unternommen.
 
Die „Initiative Mietenvolksentscheid“ hat im Vorfeld der Erarbeitung dieses Gesetzes zu einer breiten mietenpolitischen Diskussion in der Stadt beigetragen. Wir haben das Anliegen der Initiative von Beginn an ernst genommen und die Vertreterinnen und Vertreter der Mieteninitiative zügig zu Gesprächen eingeladen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser sehr konstruktiven Gespräche und Verhandlungen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Initiative Mietenvolksentscheid, dem Berliner Senat und unserer Fraktion ist das nun beschlossene Berliner Wohnraumversorgungsgesetz entstanden.
 
Die mieten- und wohnungspolitischen Eckpunkte des Gesetzes umfassen:

  • Kappung der Sozialmieten bei 30 Prozent des Nettoeinkommens
  • Gesetzliche Verankerung der sozialen Ausrichtung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
  • Mindestens 55 Prozent der freiwerdenden Wohnungen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen an Personen mit besonders niedrigen Einkommen vermietet werden.
  • 30 Prozent der Neubauten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen als Sozialwohnungen errichtet werden.
  • Es werden demokratisch gewählte Mieterräte eingeführt.
  • Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts für die Wohnungsversorgung in Berlin
  • Errichtung eines „Sondervermögens Wohnraumförderfonds Berlin“

Für die oben genannten gesetzlichen Maßnahmen wird ein Finanzvolumen von rund 1,4 Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung gestellt, davon 900 Millionen Euro für die Wohnungsneubauförderung, 300 Millionen Euro für die Eigenkapitalerhöhung bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen, 200 Millionen Euro für den Mietenausgleich im Sozialwohnungsbestand und 40 Millionen Euro für die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum.

Zeitgleich mit dem Gesetz wurde heute auf Initiative der SPD-Fraktion ein Entschließungsantrag verabschiedet, der die Prüfung und Erarbeitung von weiteren Maßnahmen in Richtung einer nachhaltigen Begrenzung der Sozialmieten, einschließlich der Betriebskosten, und die Sicherung von Belegungsbindungen vorsieht.
 
Zur gründlichen Vorbereitung entsprechender Vorschläge soll eine fachlich ausgewiesene Expertenkommission eingesetzt werden. Sie soll unter anderem Möglichkeiten zur Begrenzung der Mieten im bisherigen sozialen Wohnungsbau prüfen sowie hinsichtlich ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und administrativen Machbarkeit bewerten. Hierzu gehören u.a. die Themen zur Aufhebung des so genannten Einfrierungsgrundsatzes, die Struktur der damaligen Bewilligungsbescheide, den Verbleib im Kostenmietrecht bis hin zur Richtsatzmiete sowie Möglichkeiten zur energetischen und baulichen Ertüchtigung.“