Gemeinsame Presseerklärung der Koalitionsfraktionen: R2G modernisiert das Berliner Hochschulgesetz

Die rot-rot-grüne Koalition hat heute im Wissenschaftsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses die umfassende Novelle des Berliner Hochschulgesetzes mit entscheidenden Änderungen auf den parlamentarischen Weg gebracht.

Zusätzlich zum umfassenden Senatsentwurf haben sich die Koalitionsfraktionen auf weitere Änderungen verständigt. Zukünftig heißen die Fachhochschulen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und ihren forschungsstarken Bereichen wird das Promotionsrecht verliehen. Diversitätsbeauftragte an Hochschulen werden eingeführt und die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. Das Teilzeitstudium wird zukünftig für alle Studierenden geöffnet und der Studienverlauf flexibilisiert. Über die Hochschuldozentur, die Juniorprofessur sowie Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen werden künftig drei Karriereoptionen mit Tenure Track neben der W2 oder W3 Professur angeboten.

Weiter wurde die gesetzliche Grundlage für eine umfassende Open Access und Open-Science-Strategie der Hochschulen gelegt und die Rolle der Hochschulen bei der sozial-ökologischen Transformation weiter gestärkt.

Die Möglichkeit, sich hochschulspezifisch auf die Herausforderungen der Zukunft einzustellen, wurde durch die Innovationsklausel erhalten und präzisiert.

Abschließend wurden auch die Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der andauernden Pandemie um ein weiteres Semester verlängert.

Die wissenschaftspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Koalitionsfraktionen,
Ina Czyborra (SPD-Fraktion), Tobias Schulze (Fraktion DIE LINKE) und Eva Marie Plonske (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklären:

„Nach mehr als drei Jahren Debatte in der Wissenschaftscommunity gehen wir nun auf die Zielgerade der parlamentarischen Beratungen. Die Schwerpunkte der Novellierung liegen bei der Modernisierung der Personalstruktur und Verbesserung der Arbeitsbedingungen, bei der Qualität des Studiums und der Stärkung von Diversität und Nachhaltigkeit an unseren Hochschulen.

Mit dem Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (bisher Fachhochschulen) schließen wir an die bundesweite Entwicklung an. Forschungsstarke Fachbereiche können nun ihren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs ausbilden und fördern.

Aspekte der Stärkung von Transparenz, Governance und Diversitätsbeauftragung stellen Berlins Hochschulen modern auf und sichern demokratische Mitwirkungsrechte.

Die gesetzliche Grundlage für Open Access und Open-Science ist eine deutliche Verbesserung zur derzeitigen Situation. Die hervorragenden Forschungsleistungen der Berliner Hochschulen sollen nicht hinter irgendwelchen Bezahlschranken von Wissenschaftsjournalen verschwinden. Sie sollen zukünftig als Zweitveröffentlichung in frei zugänglichen Publikationsdatenbanken für alle offenstehen.

Wir verbessern die Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Mittelbau deutlich. Mit dem Gesetz werden transparente Karrierewege hin zu einer entfristeten wissenschaftlichen Tätigkeit geschaffen. Damit gehen wir auch auf die Forderungen der #IchbinHanna-Kampagne ein. Das Teilzeitstudium flexibilisieren wir erheblich. Es bestehen keine Zugangsvoraussetzungen mehr. Alle Studierenden können es beantragen. Außerdem gilt fortan kein starrer Rahmen mehr, in dem Studierende ihr Teilzeitstudium absolvieren müssen. Ihr Studium schreitet jetzt anteilig der erbrachten Studienleistungen voran, um Schwierigkeiten mit dem BAföG nach einer Rückkehr ins Vollzeitstudium und beim Hochschulwechsel zu begegnen.

Mit dem BerlHG geht ein dreijähriger und umfassender Partizipationsprozess in die parlamentarische Endphase, der mit einer Reihe öffentlicher Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmer*innen im Jahr 2018 startete. Viele Regelungen des Gesetzes wurden aus den Hochschulen heraus angeregt - von allen Statusgruppen und auch von den Leitungen.”

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