Gemeinsame Presseerklärung: Höhere Ausbildungsvergütung für Rechtsreferendare

18.03.2016 | Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 17. März 2016 das Juristenausbildungsgesetz geändert. Die Unterhaltsbeihilfe für Referendarinnen und Referendare wird zum 1. Juni 2016 um 100 Euro erhöht und die Qualität der Ausbildung verbessert. Dazu werden die Einstellungszahlen in den juristischen Vorbereitungsdienst um 20 Prozent gesenkt. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, und der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Rissmann erklären dazu:

Sven Kohlmeier: „Wir steigern die Ausbildungsqualität und erleichtern die Lebenssituation der Referendarinnen und Referendare. Berlin wird immer attraktiver, aber auch andere Länder bieten Ausbildungsmöglichkeiten an. Wir können daher nicht mehr so weit über dem eigenen Bedarf ausbilden, wie wir das bislang getan haben.“

Sven Rissmann: „Es ist gut, dass die Koalition hier einen weiteren Schritt getan hat, damit Berlin im Kampf um die besten Köpfe wettbewerbsfähig ist und die jungen Menschen, die wir ausbilden, so unterstützt werden, dass sie sich auf ihre Ausbildung konzentrieren können.“