Verschärfung des Berliner Spielhallengesetzes und landesweite Sperrdatei

10.02.2016 | Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus haben heute einen umfangreichen Änderungsantrag zum Berliner Spielhallengesetz eingebracht. Daniel Buchholz, Stadtentwicklungsexperte der SPD-Fraktion, erklärt dazu:

„Berlin ist seit Juni 2011 mit dem strengsten Spielhallengesetz Deutschlands Vorreiter im Kampf gegen die Spielhallen-Flut. Nach mehr als vier Jahren praktischen Gesetzesvollzugs und angesichts neuer Entwicklungen der Spielbranche hat die SPD-Fraktion die Initiative für eine deutliche Verschärfung des Berliner Spielhallengesetzes ergriffen. Die Fraktionen von SPD und CDU haben nach intensiven Beratungen heute eine umfangreiche Gesetzesänderung in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Die wesentlichen Inhalte:

  1. Der Bußgeldrahmen bei Gesetzesverstößen wird verzehnfacht auf bis zu 500.000 Euro.
  2. Es wird eine landesweite Sperrdatei für Spielsüchtige eingerichtet, die in allen Spielhallen gilt.
  3. Illegale Spielgeräte können jetzt dauerhaft beschlagnahmt werden, auch wenn sie Dritten gehören.
  4. Automaten zur Bargeldabhebung oder Zahlungsdienste in Spielhallen werden vollständig verboten.
  5. Die Zuverlässigkeit von Betreibern ist regelmäßig von Polizei und Ordnungsämtern zu kontrollieren.

Die regelmäßigen Schwerpunkt-Razzien durch Polizei, Steuerfahndung und Ordnungsämter zeigen ein erschreckendes Bild: Massenhaft Ordnungswidrigkeiten und viele Strafverfahren z.B. wegen illegalen Glücksspiels, die Beanstandungsquote liegt bei 80 bis 95 Prozent. Nicht einmal jeder fünfte Betreiber von Spielhallen, Café-Casinos und Wettbüros hält sich an Recht und Gesetz. Darauf reagieren wir mit einer Verzehnfachung des Bußgeldrahmens, damit endlich spürbare Bußgelder bei Gesetzesverstößen verhängt werden können.

Berlin wird mit der Gesetzesänderung erstmals eine zentrale Sperrdatei erhalten. Damit sind wirkungsvolle Selbst- und Fremdsperren von Spielsüchtigen möglich, ein Ausweichen auf benachbarte Spielhallen wird ausgeschlossen. In Berlin haben nach letzten Schätzungen mehr als 50.000 Menschen ein problematisches Spielverhalten, davon sind rund 27.600 krankhaft spielsüchtig.

Das seit Juni 2011 gültige Berliner Spielhallengesetz wurde durch Gerichtsurteile vom Berliner Verfassungsgerichtshof und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mehrfach bestätigt, darum musste bereits ein Drittel der Automaten in Spielhallen abgebaut werden.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren erlöschen am 31. Juli 2016 alle Genehmigungen für bestehende Hallen, dann gilt nur noch neues Recht. Mehrfachkomplexe und von Spielhallen geprägte Straßenzüge werden aus dem Stadtbild verschwinden. In einem gesonderten Gesetz („Mindestabstandsumsetzungsgesetz“) regeln wir, wie das mehrstufige Verfahren zur Auswahl der verbleibenden Spielhallen rechtssicher zu vollziehen ist. Die Zahl der Spielhallen wird sich in Berlin von 544 (Ende 2014) schätzungsweise auf rund 150 reduzieren.“