Gemeinsame Presseerklärung: E-Government-Gesetz - Koalitionsfraktionen wollen verbindliche Regelungen und Zentralisierung der IT-Landschaft der Berliner Behörden

05.04.2016 | Die Berliner Verwaltung steht vor großen Herausforderungen. Die Digitalisierung verändert die Möglichkeiten für vernetztes Verwaltungshandeln. Die Verwaltungen werden durch den technischen Fortschritt in der Lage sein, effizienter zu handeln und dem Bürger schneller und umfassender Dienstleistungen anzubieten.

Die Koalitionsfraktionen haben heute einen Änderungsantrag zum geplanten Berliner E-Government-Gesetz eingebracht. Nach seinem Beschluss soll das Berliner Gesetz eines der stringentesten und wegweisendsten E-Government-Gesetze sein. Kernpunkt ist eine klare Zentralisierung der fachlichen und finanziellen Verantwortung in der Funktion eines/r neuen IT-Staatssekretärs/IT-Staatssekretärin. Die derzeit fragmentierte IT-Infrastruktur aller Berliner Behörden soll zukünftig zentral gesteuert werden, um sicherzustellen, dass alle IKT-Systeme miteinander kompatibel, sicher, wirtschaftlich, medienbruchfrei und barrierefrei sind.

Die wesentlichen Änderungen im Koalitionsantrag:

  1. Es wird zukünftig eine(n) IT-Staatssekretär/IT-Staatssekretärin geben, der die Haushaltsmittel für die verfahrensunabhängige Hard- und Software der Berliner Verwaltung zentral verwaltet und dadurch die Standardisierung der IT im Hinblick auf Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Medienbruchfreiheit und Benutzerfreundlichkeit gewährleisten kann.
  2. Verpflichtende und flächendeckende Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte) bis 31.12.2022.  
  3. Das IT-Dienstleistungszentrum des Landes wird der zentrale Dienstleister der Berliner Verwaltung, welcher über einen Benutzungszwang der Verwaltung die Standardisierung der IT vorantreibt.  
  4. Höhere Verankerung der IT-Sicherheit durch Festschreibung eines Mindest-Schutzniveaus und Bildung einer Stelle zur Meldung und Begegnung von sicherheitsrelevanten Vorfällen.  
  5. Schaffung sicherer IT-Zugänge zur Berliner Verwaltung durch De-Mail und Mails mit Verschlüsselung (pgp-Standard). Es wird gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Zugänge von der Verwaltung vorgehalten werden müssen.  
  6. Gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von barrieregerechten Arbeitsplätzen und barrieregerechten Formularen und Verwaltungsvorgängen, so dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Die umfangreichen Änderungen wurden federführend vom netzpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, und dem Sprecher für Netzpolitik der CDU-Fraktion, Burkard Dregger, erarbeitet.

Sven Kohlmeier erklärt: „Es war uns wichtig, ein Gesetz mit verbindlichen Regelungen und Verpflichtungen der Verwaltung zu schaffen. Durch eine Zentralisierung der IT-Steuerung, der IT-Beschaffung und IT-Sicherheit soll der bisherige Flickenteppich von unterschiedlichen Hard- und Softwarelösungen endlich aufhören. Erstmalig verpflichten wir die Behörden, einen PGP-verschlüsselten Email-Zugang vorzuhalten. Der digitale Fortschritt wird endlich in der Verwaltung ankommen.“

Burkard Dregger erklärt: „Wir verpflichten den Berliner Senat unumkehrbar auf den Weg der Digitalisierung und Modernisierung der Berliner Verwaltung. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich die Berliner Verwaltung zu einem bürger- und unternehmensfreundlichen Dienstleister entwickeln kann, der dem Anspruch Berlins als Hauptstadt der Digitalwirtschaft gerecht werden kann. Besonderes Augenmerk haben wir auf die digitale Selbstverteidigung gegen Malware und Cyberangriffe gelegt.“

Am 11. April 2016 wird das E-Government-Gesetz im Ausschuss für Digitale Verwaltung mit einer Expertenanhörung beraten.

Um den Prozess erfolgreich durchführen zu können, wird die Senatsinnenverwaltung die dafür notwendigen Personalstellen bekommen. Im Haushaltplan haben die Koalitionsfraktionen für 2016 bereits 18 zusätzliche Stellen geschaffen. Im Jahr 2017 wird diese Zahl auf dann insgesamt 34 neue Mitarbeiter angehoben. Damit ist die personelle Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung des E-Government-Gesetzes gelegt.