Gemeinsame Presseerklärung: Änderung des Juristenausbildungsgesetzes berücksichtigt soziale Übergangslösung - Senat sagt großzügige Prüfung von Härtefallen zu

08.01.2015 | Anlässlich der Anhörung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes sowie der falschen Tatsachendarstellung durch eine Presseerklärung des Abgeordneten Dr. Lederer erklären die rechtspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, und der CDU-Fraktion, Sven Rissmann:

"Richtig ist, dass es am gestrigen Tag eine Anhörung zu geplanten Änderungen im Berliner Juristenausbildungsgesetz gab. Neben redaktionellen Änderungen ist weiter vorgesehen, das Auszahlungsdatum für die Vergütung der Rechtsreferendare vom 15. eines Monats auf den 30. eines Monats zu legen. Begründet wird dies mit Verwaltungsvereinfachung, da die Auszahlung für Tarifangestellte ebenfalls zum Ende des Monats erfolgt.

Um soziale Härten zu vermeiden, hat der Senat nach diversen Gesprächen mit dem Personalrat der Referendare im Gesetz eine Übergangszeit von 6 Monaten bis zum Inkrafttreten vorgesehen. So kann sich jeder Referendar auf die Umstellung einstellen. Weiterhin hat Staatssekretär Straßmeir in der Sitzung zugesagt, dass eine großzügige Prüfung von Anträgen auf Arbeitgeberdarlehen und Abschlagzahlungen erfolgt, um soziale Härten zu vermeiden. Dies haben die Fraktionen von SPD und CDU sowie die Anzuhörenden ausdrücklich begrüßt."

Im Land Berlin wurde vor einigen Jahren der Auszahlungstermin für Bedienstete des Öffentlichen Dienstes vom 15. eines Monats auf das Ende eines Monats verlegt. Die Humboldt-Universität hatte den Auszahlungstag der Vergütung Ende 2013/Anfang 2014 ebenfalls vom 15. eines Monats auf das Ende des Monats verlegt.

Von der Änderung des Auszahlungstages unabhängig ist die Diskussion über die Höhe der Referendarvergütung. Dies betrifft nach Auffassung von Kohlmeier und Rissmann jedoch nicht nur die Referendare, sondern auch Ausbildungs- und Anwärterverhältnisse des Landes Berlin, die dann einer Anpassung bedürfen.

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