Gemeinsame Presseerklärung: Einhaltung des Demokratiegebots bei Wasserprivatisierung? - Wasserausschuss beschließt Gutachten

16.03.2012 | In seiner Sitzung am 16. März 2012 hat sich der Ausschuss Wasserverträge mit notwendigen Gutachten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe befasst. Beschlossen wurde ein Gutachten, das prüfen soll, ob bei der Teilprivatisierung 1999 das verfassungsrechtliche Demokratiegebot eingehalten wurde. Weiterhin soll geprüft werden, ob mit den Wasserverträgen gegen das Budgetrecht des Parlaments verstoßen wurde. Das Gutachten soll vom Wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses erstellt werden.

Dazu erklären die Sprecher der SPD- und der CDU-Fraktion im Sonderausschuss Wasserverträge, Nikolaus Karsten und Dr. Hans-Christian Hausmann: "Damit gehen wir einen wichtigen Schritt zur Aufklärung der Teilprivatisierung von 1999. Kernfrage ist: Widersprach die Teilprivatisierung dem Demokratiegebot und dem Budgetrecht des Parlaments? Wenn es hier Defizite gab, stärkt das die Position des Landes Berlin beim Einfluss auf das Berliner Wasser. Wir handeln damit auch im Sinne des Volksbegehrens."