GASAG verliert endgültig vor BGH
- Buchholz fordert Erstattung für 300 000 Kunden
Für den Berliner Gasversorger GASAG ist es erneut eine herbe Niederlage vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Unternehmens gegen ein Urteil des
Berliner Kammergerichts vom Oktober 2008 jetzt endgültig zurückgewiesen. 38 GASAG-Kunden hatten mit Unterstützung der Verbraucherzentrale eine Sammelklage gegen die
elfprozentige Preiserhöhung von Oktober 2005 eingereicht und haben nun endgültig Recht
bekommen.
Mit dem jetzt veröffentlichten so genannten Zurückweisungsbeschluss (Az. VIII ZR 312/08) hat der
BGH den Endpunkt im Klageverfahren von 38 GASAG-Kunden gesetzt. Der
umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel
Buchholz, begrüßt den Ausgang des Verfahrens: "Die GASAG hat alle Hinweise des BGH
in den Wind geschlagen und nun die Quittung erhalten. Es ist eine weitere schwere
Niederlage vor den Bundesrichtern. Wer seinen 300 000 Sondervertragskunden in der
Vergangenheit nachteilige Preisklauseln in die Verträge geschrieben hat, muss auch die
Konsequenzen tragen. Dass gilt unabhängig davon, dass die GASAG ihre Tarife wegen
niedrigerer Ölpreise zuletzt wiederholt gesenkt hat.
Schon im Juli 2009 hatten die BGH-Richter einseitige Preisanpassungsklauseln des
Unternehmens für unwirksam erklärt. Auch wenn das neue Urteil formal nur für die
klagenden Kunden gilt, hat die GASAG als marktbeherrschender Berliner Gasversorger
eine besondere Verantwortung. Alle 300 000 Sondervertragskunden sollten zumindest
teilweise eine Erstattung erhalten. Bisher hat die GASAG auf stur geschaltet und
Rückzahlungen abgelehnt, Vermittlungsrunden des Senats sind gescheitert. Den
betroffenen Kunden bleibt damit wohl nur der Klageweg. Die Berliner Verbraucherzentrale
bietet im Internet unter www.vz-berlin.de ein Informationspaket an.
Ich appelliere erneut an den GASAG-Vorstand, eine unnötige Prozesslawine zu vermeiden
und den Kunden ein faires Angebot zu machen. Rund 50 000 Sondervertragskunden
hatten die höheren Preise nur unter Vorbehalt gezahlt. Zu viel gezahlte Beträge sollten
ihnen umgehend erstattet werden, die weiteren Sondervertragskunden auf dem
Kulanzweg eine anteilige Erstattung erhalten."
Daniel Buchholz, <br> umweltpolitischer Sprecher