Kugler und Kohlmeier begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Der datenschutzpolitische Sprecher, Andreas Kugler, und der Rechtspolitiker Sven Kohlmeier der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses erklären zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:
"Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
verkündet. Die einschlägigen Teile zur Vorratsdatenspeicherung wurden für unvereinbar
mit Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes (Post- und Fernmeldegeheimnis) erklärt. Weder sei
eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der
Verwendungszwecke der Daten in den Vorschriften gewährleistet. Zudem sei die
Regelung nicht hinreichend transparent. Insgesamt widerspreche die konkrete
Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung damit dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit."
Das Gesetz war 2007 von der Großen Koalition beschlossen worden und setzte eine EU-Richtlinie um.
Kugler und Kohlmeier: "Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Das Bundesverfassungsgericht mahnt den Gesetzgeber zu einem verantwortlichen Umgang mit Telekommunikationsdaten an. Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Daten nur begrenzt, sicher und auf einen klaren Zweck
bezogen gesammelt werden. Der Gesetzgeber ist gefordert, diese Maßstäbe
zukünftig einzuhalten."
Andreas Kugler weist auf die bereits getätigten Investitionen der
Telekommunikationsunternehmen hin: "Es ist bedauerlich, dass hier Investitionen im
Vertrauen auf die Gültigkeit des Gesetzes getätigt wurden."
Sven Kohlmeier betont die politischen Konsequenzen: "Wir sind gefordert, unsere
Netzpolitik rechtlich insgesamt zu überdenken und die Bürgerrechte auf freien
Datenverkehr künftig besser zu wahren."

Andreas Kugler, MdA,
Sprecher für Datenschutz
Sven Kohlmeier, MdA,
SPD-Rechtsexperte