Faire Bedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten
- Parlament beschließt verbindliche Regelungen
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat gestern mit den Stimmen aller Fraktionen einen Antrag der rot-roten Koalition zum fairen Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten in der Berliner Verwaltung und den Landesunternehmen beschlossen. Auf Initiative der SPD-Fraktion ist es damit gelungen, über die Parteigrenzen hinweg erstmalig in einem Bundesland verbindliche Regelungen zum Einsatz von Pratikantinnen und Praktikanten festzulegen.
Der Antrag sieht vor, dass Praktika angemessen vergütet werden, sofern sie eine Dauer von mindestens vier Wochen aufweisen. Einer "Praktikantenausbeutung" durch das Ersetzen einer Vollzeitstelle wird ein Riegel vorgeschoben, da das Ausführen von dauerhaften Arbeitsaufgaben als nicht zulässig angesehen wird.
Der SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier betont: "Die Generation Praktikum ist bis heute Realität. Das Land Berlin ist jetzt das erste Bundesland mit verbindlichen Leitlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten. Ein Praktikum dient der Berufsfeldorientierung und -ausbildung und darf nicht das Mittel der Wahl für Arbeitgeber sein, Kosten für eine Vollzeitstelle zu sparen. Der Antrag stellt sicher, dass der Verwaltung feste Regeln auferlegt werden und somit ein Praktikum seinen eigentlichen Zweck erfüllen kann. Berlin wird mit fairen Bedingungen für Praktika zum Vorbild für Unternehmen und andere Bundesländer."
Antragstext und Begründung im Wortlaut:
Für die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in den Senatsverwaltungen und den nachgeordneten Verwaltungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung werden nachfolgend dargelegte Regeln für das Anbieten von Praktika als Leitlinie festgelegt:
- Praktika in der Berliner Verwaltung dienen der Berufsorientierung und der praktischen Berufsbildung.
- Praktikantinnen und Praktikanten sollen in Arbeitsabläufe integriert werden, dürfen aber keine Vollzeitstellen ersetzen. Die dauerhafte Wahrnehmung von Aufgaben oder Arbeitsschritten durch Praktikantinnen und Praktikanten ist nicht zulässig.
- Die Dauer von Praktika wird regelmäßig auf 3 Monate begrenzt. Ausnahmen sollen nur im Rahmen von Ausbildungsgängen, in denen längere Praktika vorgeschrieben sind, sowie für Praktika im Rahmen von staatlichen Programmen gelten.
- Praktikantinnen und Praktikanten, deren Praktika nicht Teil einer Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung sind, sind angemessen zu vergüten, soweit die Laufzeit des Praktikums mehr als einen Monat beträgt.
Über die Umsetzung wird dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2010 berichtet.
Begründung:
Im laufenden Jahrzehnt ist aus einem wertvollen Instrument der Berufsorientierung und -ausbildung ein Weg zur Umgehung von Standards auf den Arbeitsmärkten geworden. So stehen in einigen Bereichen der Arbeitswelt nicht mehr der Ausbildungs- und Berufsorientierungsaspekt im Vordergrund, sondern die Nutzung von zusätzlicher, preiswerter bzw. kostenfreier Arbeitskraft. Teilweise werden reguläre Stellen durch Praktikumsstellen ersetzt. Zudem haben Praktika den Begriff der Probezeit und der befristeten Arbeitsverhältnisse untergraben, indem sich ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der regulären Einstellung zunächst erst einmal im Unternehmen "beweisen" müssen.
Die Antragsteller stellen ausdrücklich fest, dass diese Entwicklung sich nicht vorrangig auf Probemlagen in der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin und seiner Bezirke bezieht. Dennoch werden auch in der Berliner Verwaltung in nicht unerheblichem Maße Praktika angeboten, so dass eine präventive Festlegung von Leitlinien zum Anbieten von Praktikumsstellen geboten erscheint. Darüber hinaus wird das Land Berlin damit seiner Vorbildwirkung auch für die Privatwirtschaft gerecht und solidarisiert sich mit vielen anderen fairen Unternehmen.
Sven Kohlmeier, MdA